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In einer Grundsatzentscheidung hat das Rektorat der Universität Leipzig die Einrichtung eines Bachelorstudiengangs im Studienfach Rechtswissenschaft zum Wintersemester 2023/2024 befürwortet.

Der derzeit viel diskutierte integrierte Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften (LL.B.) soll bald auch an der Juristenfakultät Leipzig eingeführt werden. Mit der Grundsatzentscheidung hat das Rektorat den Weg für die weitere Umsetzung bereitet. Ziel ist es, ab dem Wintersemester 2023/2024 einen akkreditierungsfähigen und damit international anerkannten Bachelorabschluss in das Studium der Rechtswissenschaft zu integrieren. Nach den Plänen der Universität soll es Studierenden zukünftig möglich sein, auf dem Weg zur Ersten Juristischen Prüfung („Staatsexamen“) einen Bachelorabschluss zu erlangen, ohne dass hierfür eine doppelte Immatrikulation notwendig wird. Den Abschluss sollen auch diejenigen erhalten, die das Studium bereits vor dem Wintersemester 2023/2024 begonnen und die notwendigen Leistungen erbracht haben. Die Einzelheiten hierzu befinden sich derzeit noch in der Planung.

Studierende, die nach regelmäßig langer Studiendauer die Erste Juristische Prüfung nicht bestehen oder im Verlaufe des Studiums entscheiden, die Erste Juristische Prüfung nicht mehr anzustreben, erhalten damit die Möglichkeit, einen anerkannten akademischen Abschluss zu erlangen. Damit können die bisherigen Studienleistungen in anerkannter und offizieller Form die notwendige Berücksichtigung finden. Viele Studierende dürften dies als eine Entlastung im Studium wahrnehmen.

Wir möchten Sie auf die aktualisierten Hinweise  zur Einführung des Bachelorstudiengangs vom 22.08.2023 aufmerksam machen.