Sehr geehrte Studierende der Juristenfakultät an der Universität Leipzig,
Die Dr.-Hedrich-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke.
Zweck der Dr.-Hedrich-Stiftung ist es, begabte und bedürftige Studenten, welche die Reifeprüfung für ein Hochschulstudium bestanden haben und an der Universität Leipzig ein Studium der Rechtswissenschaften aufgenommen haben, zu fördern.
Möglich sind einmalige Förderungen im Sinne des Stiftungszweckes.
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis der Hochschulreife und der Studienzulassung für ein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Leipzig.
Die Zahlung der Zuwendung erfolgt nur unter der Beachtung der Bedürftigkeit im Sinne des § 53 der Abgabenordnung.
Die Antragsteller belegen die Glaubhaftmachung ihrer Bedürftigkeit durch die Vorlage geeigneter Nachweise wie z. B. des Einkommenssteuerbescheides, des Bafög-Bescheides oder anderer Nachweise.
Alle weiterführenden Informationen, die Stiftungssatzung, die Förderrichtlinie sowie den Antrag auf Förderung finden Sie auf der Internetseite
https://www.dresden.de/de/leben/stadtportrait/stiftungen/hedrich.php
Dr.-Hedrich-Stiftung
c/o Landeshauptstadt Dresden
Stadtkämmerei
Postfach 120020
01001 Dresden
Förderung durch die Dr.-Hedrich-Stiftung
https://www.jura.uni-leipzig.de/newsdetail/artikel/foerderung-durch-die-dr-hedrich-stiftung-2025-06-04
Zweck der Dr.-Hedrich-Stiftung ist es, begabte und bedürftige Studenten, welche die Reifeprüfung für ein Hochschulstudium bestanden haben und an der Universität Leipzig ein Studium der Rechtswissenschaften aufgenommen haben, zu fördern.