Gestützt auf bislang unbekannte Archivquellen wird das Team unter der Leitung von Juniorprofessor Dr. Fabian Michl die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als außenpolitisch relevanter Akteur in der Gründungsphase der Bundesrepublik untersuchen. Im Mittelpunkt stehen die Urteile über die Verfassungskonformität von völkerrechtlichen Verträgen und Abkommen, mit denen sich die Bundesrepublik den Westmächten annäherte, allen voran das Petersberger Abkommen (1952), das deutsch-französische Wirtschaftsabkommen (1952), der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (1952/1953) und das Saarstatut (1955). Erschien das Gericht in der bisherigen Geschichtsschreibung als passive Institution, die Konrad Adenauers Politik der Westintegration geschehen ließ, wird das Projekt nach den politischen Motiven für diese richterliche Zurückhaltung und ihre verfassungsrechtliche Umsetzung fragen.
Das Bundesverfassungsgericht und die Westintegration der Bundesrepublik Deutschland