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  • Am vergangenen Mittwoch, den 8. Februar 2022, unterzeichnete der Dekan Herr Prof. Dr. Drygala die neue Zielvereinbarung zwischen dem Rektorat der Universität Leipzig und der Juristenfakultät.


Diese dient der Umsetzung der staatlichen und universitären Hochschulentwicklungsplanung und enthält verschiedene Zielformulierungen, deren Umsetzung bis zum 31. Dezember 2024 angestrebt wird.

So sollen beispielsweise in den Bereichen Struktur und Governance, Forschung und wissenschaftliche Nachwuchsförderung sowie Lehre und Internationalisierung, Maßnahmen ergriffen werden, die zur kontinuierlichen Entwicklung der Juristenfakultät beitragen.

Hierzu gehören unter anderem der Ausbau des digitalen LEO-Angebotes, die Einführung eines integrierten Bachelors sowie Etablierung eines englischsprachigen Masterprogramms, die Vorgabe bestimmter Zielwerte für sowohl Drittmittelanträge als auch abgeschlossene Promotionsverfahren und die Fortschreibung des Zukunftskonzepts unter Abbildung der Entwicklungsperspektive bis in das Jahr 2030.

 

Einen Einblick in das aktuelle Profil der Juristenfakultät erhalten Sie hier.