Nachricht vom

Die Rechtsverordnung des sächsischen Justizministeriums zur Verleihung des Bachelorgrades für Studierende der Rechtswissenschaft liegt nun vor. Damit ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Novelle des Juristenausbildungsgesetzes vom 17. Januar 2024 getan.

Was bedeutet das konkret?

  • Die Regelung gilt rückwirkend bis zum Jahr 2019.
  • Anträge können ab dem 1. April 2025 gestellt werden.

 Die Universität Leipzig arbeitet derzeit an einer ergänzenden universitären Ordnung, die die Details zur Antragstellung und zum Verfahren regeln wird. Sobald diese Ordnung verabschiedet ist, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.

Hier gelangen Sie zur Jurabachelorverordnung