Was bedeutet das konkret?
- Die Regelung gilt rückwirkend bis zum Jahr 2019.
- Anträge können ab dem 1. April 2025 gestellt werden.
Die Universität Leipzig arbeitet derzeit an einer ergänzenden universitären Ordnung, die die Details zur Antragstellung und zum Verfahren regeln wird. Sobald diese Ordnung verabschiedet ist, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.
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