Prof. Uhle leitet die Tagungsreihe seit 2018. Sie bildet das wohl bedeutsamste Forum zum Staatskirchenrecht im deutschsprachigen Raum, zu dem der Bischof von Essen in diesem Jahre bereits zum 60. Mal einlädt.
Gegenstand der Jubiläumstagung sind rechtliche Fragen und aktuelle Herausforderungen der sog. kategorialen Seelsorge (früher: Anstaltsseelsorge). Diese Sonderform der Seelsorge richtet sich an Menschen in spezifischen Lebenssituationen – in der Bundeswehr oder der Polizei, ebenso aber auch in Krankenhäusern oder Gefängnissen. Ihre Bedeutung wächst gerade in Zeiten zurückgehender kirchlicher Bindungen. Gleichwohl sind mit ihr zahlreiche Fragen verbunden: Lässt sich Seelsorge aus soziologischer Perspektive als Dienst an der Gesellschaft verstehen? Welche theologische Fundierung liegt ihr zugrunde? Auf welchem Verständnis basiert der verfassungsrechtliche Seelsorgebegriff? Wie weit reicht die Gewährleistung der grundgesetzlichen Absicherung? Welche aktuellen Herausforderungen bestehen aus der Perspektive der Kirchen und anderer Religionsgemeinschaften? Worin bestehen die jeweiligen Spezifika der Militär-, Polizei-, Krankenhaus- und Gefängnisseelsorge? Und schließlich: Welchen Schutz bietet das Strafrecht der Seelsorge?
Diese und weitere Fragen werden wie stets renommierte Fachleute behandeln. Referieren werden Prof. Dr. Clemens Albrecht (Bonn), Prof. Dr. Bernd Hillebrand (Graz), Prof. Dr. Michael Germann (Halle), der Katholische Militärbischof für die Bundeswehr, Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck, (Essen/Berlin), Prof. Dr. Markus Heintzen (Berlin), Prof. Dr. Stephan Rixen (Köln), Prof. Dr. Jörg Kinzig (Tübingen) sowie der Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Henning Radtke (Karlsruhe). Die Tagungsleitung liegt in den Händen von Prof. Uhle.
Informationen zur Anmeldung finden Sie hier sowie in diesem Flyer.