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Bereits erteilte Zulassungen aus allen vorherigen Semestern sind unbefristet gültig.

Die Frist für die Zulassung zur SPB-Prüfung zum WS 2024/2025 endet am 5. 7. 2024 (Vorlesungsende). 

Zulassungsanträge können ab sofort und nur persönlich im Studienbüro Schwerpunktbereichsprüfung (die Zuständigkeiten finden Sie rechts) eingereicht werden. Falls noch Unterschriften auf dem Belegbogen oder andere Nachweise fehlen, die noch in diesem Semester erbracht werden, können diese nachgereicht werden. Während der Abgabe des Antrages im Studienbüro werden die Termine für die Nachreichung der Unterlagen vereinbart.