Die Vorlesung behandelt den Grundrechtsschutz in der Europäischen Union ausgehend von den Gewährleistungen der Grundrechtecharta und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Nach einer Einführung in die Grundlagen des Grundrechtsschutzes im Unionsrecht werden materielle Schwerpunkte erörtert. Das Gliederungsprinzip bilden Sach- und Lebensbereiche, in denen die Unionsgrundrechte eine besondere Rolle spielen. Beschlossen wird die Vorlesung mit Überlegungen zur Durchsetzung der Unionsgrundrechte auf nationaler und europäischer Ebene.