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In der Süddeutschen Zeitung vom 3. März 2025 ordnet Jun.-Prof. Dr. Fabian Michl die Folgen des reformierten Wahlrechts ein. Während CDU-Chef Friedrich Merz kritisiert, dass einige Wahlkreissieger kein Mandat erhalten, stellt Michl klar: Entscheidend ist das Verhältniswahlprinzip. Doch die Debatte bleibt politisch brisant.

Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition begrenzt den Bundestag auf 630 Sitze, führt aber dazu, dass 23 Direktkandidaten trotz Wahlsieg kein Mandat erhalten. Dies wirkt auf viele irritierend, ist jedoch systembedingt: „Deutschland hat ein Verhältniswahlsystem“, erklärt Michl in der SZ. Die Zweitstimme sei ausschlaggebend – die Erststimme personalisiere das Wahlergebnis, stehe aber nicht im Mittelpunkt.

Gleichzeitig verweist Michl auf ein bekanntes Problem: Viele Wähler wissen nicht genau, welche Stimme entscheidend ist. Bereits in seiner Habilitationsschrift zeigte er, dass diese Unklarheit verbreitet ist. Ein schwer verständliches Wahlrecht könne zur politischen Angriffsfläche werden.

Ob eine neue Reform sinnvoll wäre, bleibt fraglich. Michl betont, dass Wahlrechtsänderungen immer Risiken bergen. Besonders eine Neuordnung der Wahlkreise könnte zu politischen Auseinandersetzungen führen. 

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