Fabian Michl betreut Promotionsvorhaben im Forschungsprofil der Juniorprofessur. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion ergeben sich aus der Promotionsordnung der Juristenfakultät. Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen und Interesse an einem Promotionsvorhaben haben, wenden Sie sich gern an uns.

Aktuelle Promotionsvorhaben:

Wahlmündigkeit“ (Eric Böttner)

2019 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Ausschluss von Menschen unter Vollbetreuung für verfassungswidrig und hob den § 13 Nr. 2 BWahlG auf. Der Gesetzgeber unternahm in der Folge keinen erneuten Versuch, Menschen mit Beeinträchtigungen vom Wahlrecht auszuschließen. Vielmehr strich er die bisherigen Ausschlusstatbestände aus den Wahlgesetzen und ergänzte es um die Möglichkeit des assistierten Wählens. Doch welche Voraussetzungen muss ein Wähler denn mitbringen, um am demokratischen Prozess teilnehmen zu können; um wahlmündig zu sein? War eine vollständige rechtliche Inklusion wirklich verfassungsgemäß? Setzen Verfassungs-, Unions- und Völkerrecht der wahlrechtlichen Inklusion Grenzen oder fordern sie diese umgekehrt sogar ein? Und was muss auf die rechtliche Inklusion folgen, um Menschen mit Behinderung tatsächlich in den Wahlvorgang zu inkludieren?

Die Öffentlichkeit der Wahl“ (Johanna Mittrop)

Der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl soll Integration, Legitimation und Vertrauen in die und in der republikanischen und rechtsstaatlichen Demokratie sichern. Anlässlich der zunehmenden Verlagerung des Wahlaktes vom öffentlichen in den privaten Raum sind diese Funktionen der Öffentlichkeit der Wahl allerdings herausgefordert. Wie genau wirkt der Verfassungsgrundsatz in Hinblick auf seine Funktionen? Welchen Bestand hat er in sich verändernden Wahlverfahren wie Distanz- und Digitalwahlen?