Mit der Leipziger Vereinigung für Umwelt- und Planungsrecht strebt das Institut an, als ein Zentrum umweltrechtlicher Forschung Probleme der umweltrechtlichen Praxis aufzugreifen wie auch von sich aus anregend auf die umweltrechtliche Praxis einzuwirken. Dazu bedarf es des dauerhaften Gesprächs und des kontinuierlichen Gedanken- und Erfahrungsaustauschs zwischen dem Institut und den mit Fragen des Umweltrechts befassten Kreisen in Wirtschaft und Verwaltung, Justiz und Rechtsanwaltschaft.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Vogelperspektive auf mit Gras überzogenen Schreibtisch
Foto: Colourbox

Über die Vereinigung

Neben der ideellen Förderung benötigt das Institut, um allen Interessenten ein kompetenter Ansprechpartner zu sein, allerdings auch finanzielle Unterstützung, die es ihm erlaubt, sach- und personalintensive Forschungsvorhaben durchzuführen.

Diesem ideellen wie finanziellen Förderungsbedarf soll der 1998 auf Initiative von Prof. Dr. Martin Oldiges gegründete Verein „Leipziger Vereinigung für Umwelt- und Planungsrecht“ Rechnung tragen. Er unterstützt das Institut finanziell und steht ihm als Gesprächspartner und Berater mit Anregungen und Hilfe zur Seite. Zur Förderung des Instituts stellt der Verein seiner Satzung gemäß insbesondere Mittel zur Finanzierung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Veröffentlichungen zur Verfügung und fördert und pflegt die wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verbindungen zu den Einrichtungen, Unternehmen und Persönlichkeiten, die an den Ergebnissen der Arbeit des Instituts interessiert sind.

Als Mitglieder der Vereinigung sollen in besonderem Maße Institutionen, Unternehmen und Personen gewonnen werden, die sich an der finanziellen Förderung des Vereins beteiligen wollen. Zur ideellen Förderung und wissenschaftlichen Unterstützung dient dem Institut auch ein wissenschaftlicher Beirat, der dem Vorstand des Vereins Anregungen für die Erfüllung seiner Aufgaben gibt. Diesem Beirat gehören umweltrechtlich kompetente Persönlichkeiten, insbesondere Vertreter umweltrechtlich tätiger Verbände, Behörden und sonstiger Institutionen an.

Die Vereinigung bietet ihren Mitgliedern wie auch Außenstehenden über die Beteiligung an Veranstaltungen des Instituts hinaus auch eigene, stärker praxisorientierte Veranstaltungen an. Im Oktober 1999 fand ein Workshop zu Grundsatzfragen der Rekultivierung der Tagebaulöcher im Südraum Leipzig statt. Im Wintersemester 2004/2005 veranstaltete die Vereinigung zusammen mit dem Institut für Umwelt- und Planungsrecht ein Praktikerseminar zum Thema „Das Städtebaurecht nach dem EAG Bau“; es fand in vier Veranstaltungen im Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts statt. Auch die im Wintersemester 2009/2010 neu ins Leben gerufene Veranstaltungsreihe „Leipziger Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht“ hat sich zum Ziel gesetzt, interessierte Praktiker über aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Planungsrecht zu informieren und gleichzeitig ein Forum zum ungezwungenen Meinungsaustausch zu bieten.

Vorstand

  • Prof. Dr. Bernd Dammert (Vorstandsvorsitzender)
  • Prof. Dr. Roman Götze (Stellvertreter)
  • Falk Hoffmann (Schriftführer/Schatzmeister)
  • die Vorstandsmitglieder des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht


Interessenten stellt das Institut das Gründungsmemorandum sowie die Satzung der Leipziger Vereinigung für Umwelt- und Planungsrecht zur Verfügung. Diese Informationen und auch Mitgliedsanträge erhalten Sie per E-Mail.

Jahresmitgliedsbeitrag

  • 60,00 EUR für Studierende, Referendare und vergleichbare Gruppen,
  • 300,00 EUR für sonstige natürliche Personen und
  • 600,00 EUR für öffentliche und private Institutionen jeder Art

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