Das Institut für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig wurde 1994 von Prof. Dr. Martin Oldiges mit finanzieller Unterstützung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gegründet.
Wir stellen uns vor
Das Institut umfasst zwei Professuren:
- Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Planungsrecht von Prof. Dr. Kurt Faßbender und
- Professur für Umweltrecht von Prof. Dr. Wolfgang Köck.
Aufgabenschwerpunkte
- die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Umwelt- und Planungsrechts;
- die Kooperation mit den an den Forschungsgegenständen des Instituts interessierten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, staatlichen und kommunalen Kreisen und Institutionen;
- die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem In- und Ausland;
- die Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung und der beruflichen Fortbildung
Tätigkeiten
Das Institut für Umwelt- und Planungsrecht versteht sich insbesondere als ein Forum des Wissens- und Erfahrungsaustauschs in allen Fragen des Umwelt- und Planungsrechts, seiner Bedeutung für die behördliche, betriebliche und anwaltliche wie auch für die umweltpolitische Praxis sowie seiner kontinuierlichen Fortentwicklung. Dazu veranstaltet das Institut seit 1996 jährlich das Leipziger Umweltrechtliche Symposion. Im Wintersemester 2009/2010 kam mit den „Leipziger Gesprächen zum Umwelt- und Planungsrecht“ eine weitere Veranstaltungsform hinzu.
Referate und Diskussionsbeiträge der Symposien sowie einschlägige Monographien erscheinen seit 2001 in der Reihe „Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht“ des Nomos-Verlags (Baden-Baden).
Das Institut strebt interdisziplinäre Kontakte mit Forschungseinrichtungen innerhalb wie außerhalb der Universität an und bemüht sich in diesem Zusammenhang auch um drittmittelgeförderte Forschung. Es kooperiert besonders intensiv mit dem Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle (UFZ). Im Rahmen dieser Zusammenarbeit konnte die oben genannte Professur für Umweltrecht an der Universität Leipzig geschaffen werden.
Die Inhaber der im Institut zusammengeschlossenen Professuren fördern in besonderem Maße Habilitationen und Promotionen mit umweltrechtlicher Themenstellung.
Im Übrigen decken die beiden Professuren innerhalb der Lehraufgaben der Juristenfakultät die Lehrveranstaltungen in allen Bereichen des Umwelt- und Planungsrechts ab und führen regelmäßig umwelt- und planungsrechtliche Seminare durch.