Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf des Schwerpunktbereichsstudiums Bank- und Kapitalmarktrecht.

Inhalt und Umfang des Schwerpunktes zum Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Ausgangspunkt baut das Curriculum auf den zivil-, handels- und gesellschaftsrechtlichen Kenntnissen auf, die im allgemeinen Studium zu erwerben sind. Insofern findet im Schwerpunktstudium eine Vertiefung des bisherigen Pflichtstoffes statt, die um weitere praxisrelevante Rechtsgebiete und Rechtsprobleme im Bank- und Kapitalmarktrecht erweitert wird. Wesentlich ist die auch in anderen Schwerpunkten anzutreffende Unterscheidung zwischen Pflichtfächern und sog. Wahlpflichtfächern. Erst Kern, dann Wahlpflicht! Der Kernbereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wird in den sog. Pflichtfächern abgedeckt: 

Dazu gehört insbesondere das Recht der Bankgeschäfte I, und zwar mit Verbrauchern und mit gewerblichen Darlehensnehmern. Zum weiten Thema der Geldanlage sind hier die Anlageberatung, die Durchführung von Wertpapiergeschäften und die Vermögensverwaltung zu finden. Einen besonderen Stellenwert haben Haftungsfragen, zB infolge fehlerhafter Beratung oder Durchführung, wobei die Finanztermingeschäfte spezielle Fragen aufwerfen. Des Weiteren werden im Bereich des Bankrechts die Grundlagen des internationalen und nationalen Zahlungsverkehrs, des Effektengeschäfts sowie des Bankaufsichtsrechts behandelt. Im anschließenden Semester werden diese Grundkenntnisse im Recht der Bankgeschäfte II vertieft. Gegenstände sind u.a. das Treuhandkonto, SCHUFA- und Bankauskunft, Darlehensrecht einschließlich Einlagensicherung, Anlegerentschädigung, Effekten- und Finanzkomissionsgeschäft, die Wertpapierverwahrung und das Ombudsmannverfahren.
Im Kapitalmarktrecht stehen das Wertpapierhandelsrecht und dort insbesondere der Insiderhandel, die ad-hoc-Publizität, die besonderen Verhaltensregeln der Kredit- und Wertpapierdienstleistungsinstitute nach dem WpHG, directors - dealings sowie die dazu gehörige Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen im Mittelpunkt der Veranstaltungen. Hinzu kommt das gesamte Börsenrecht mit der Zulassung und Widerruf zum Börsenhandel und das Recht der Unternehmensübernahmen börsennotierter Aktiengesellschaften.
  
Die Wahlpflichtfächer umfassen die mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht verwandte Rechtsgebiete, etwa Internationales Bankrecht, EU-Wirtschaftsrecht, Kreditsicherheiten, Gesellschaftsrecht II, Handelsrecht II, Insolvenzrecht, Wirtschafts-, Strafrecht sowie steuerrechtliche Aspekte des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Weitere Hinweise bezüglich der Pflicht- und Wahlfächer finden sie auf der Website der Juristenfakultät:
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Lernende in Bibliothek. Foto: Colourbox

Zu belegende Veranstaltungen und Prüfungsleistungen

Insgesamt sind für den Schwerpunktbereich des Bank- und Kapitalmarktrechts 8 SWS für die Pflichtfächer und weitere 8 SWS für die Wahlpflichtfächer (einschließlich Prüfungsseminar und ggfs. eines etwaigen Zulassungsseminars) im Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht zu belegen. Die Studierenden müssen für einen erfolgreichen Abschluss des Schwerpunktbereiches eine Klausur und eine Seminararbeit mit einem Vortrag im Bank- und Kapitalmarktrecht bestanden haben. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass in einem beliebigen Schwerpunktbereich auch ein Zulassungsseminar belegt werden muss, so dass insgesamt zwei Seminare zu besuchen sind. Hilfreich ist aber sicherlich, das Zulassungsseminar im Bank- und Kapitalmarktrecht zu besuchen und dort eine Arbeit zu schreiben. Den Schwerpunktbereich Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen die Hochschullehrer Prof. Dr. Lutz Haertlein und PD Dr. Rafael Harnos.

Klausurenkurs und Schwerpunktbereichsprüfung

Zur Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung bietet Professor Dr. Haertlein jedes Semester einen Klausurenkurs zur Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsklausur im Bank- und Kapitalmarktrecht an. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Professur:
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Die aktuellen Anmeldefristen, das Datum der Schwerpunktsklausur, sowie die Hilfsmittelbekanntmachung und Prüfungsordnung finden Sie auf der Website der JuristenFakultät:
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Anmeldeformulare können im Prüfungsamt abgeholt bzw. ausgefüllt werden.

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