Die Studienzeit im Ausland bringt Ihnen nicht nur ein anderes Hochschul-, sondern auch ein anderes europäisches Rechtssystem näher. Darüber hinaus gibt es viele weitere Vorteile, aber auch einiges, das Sie vor, während und nach dem Aufenthalt beachten sollten. Das Wichtigste haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.
Vorteile eines Erasmus-Studiums
Um ein Auslandsstudium zu erleichtern, werden im Rahmen des Erasmus+-Programms jedes Jahr von der EU-Kommission Partnerschaften zwischen europäischen Fakultäten gefördert. Unsere Fakultät hat im Rahmen des Erasmus-Programms Partnerschaften mit über 30 Hochschulen in fast allen Ländern der EU.
- Im Rahmen dieser Partnerschaften können Sie ein Studienjahr im Ausland studieren, ohne Studiengebühren zu zahlen. Eventuell erhobene Sozialbeiträge der Gasthochschule sind jedoch - wie in Leipzig auch - zu entrichten.
- Zudem erfolgt eine gewisse finanzielle Förderung durch die Europäische Union, womit aufgrund des Auslandsaufenthaltes entstehende Mehrkosten abgedeckt werden sollen.
- Anders als bei anderen Programmen gibt es im Erasmus-Programm keinen offiziellen Sprachtest als Kriterium für die Studienplatzvergabe. Fremdsprachenkenntnisse sollten Sie aber nachweisen.
Offizielle Rechte und Pflichten legt die Erasmus Student Charter fest. Weitere Informationen finden Sie auch in der „Geht-Raus-Broschüre“ des Akademischen Auslandsamtes.
Der richtige Zeitpunkt für ein Auslandsjahr
Im Jurastudium stellt das Erasmusjahr grundsätzlich ein zusätzliches Jahr dar. Im Examen wird vorwiegend deutsches Recht geprüft, dieses lernt man nicht im Ausland. Daher erhält man unter bestimmten Voraussetzungen aber auch zwei zusätzliche Semester für den Freiversuch. Durch das Auslandsjahr werden hauptsächlich zusätzliche Kenntnisse erworben, die nicht Gegenstand des regulären Studiums sind. Anrechnungen sind dennoch an einigen Stellen möglich. Zudem kann das Auslandsjahr bei entsprechender Ausgestaltung für ein späteres LL.M.-Programm an der Fakultät angerechnet werden.
Guter Zeitpunkt: nach dem 4. oder 6. Fachsemester
Das Studium kann sowohl nach dem 4. als auch nach dem 6. Semester gut für die zusätzliche Qualifikation "Auslandsjahr" unterbrochen werden. Nach Ihrer Rückkehr steigen Sie genau da wieder ein, wo Sie aufgehört haben.
Zwar studieren Sie insgesamt länger, aber für den weiteren Ablauf Ihres Studiums in Leipzig ergeben sich auch Pluspunkte.
- Anrechnung von Vorlesungen an der Gasthochschule für Ihren Schwerpunkt
- fachspezifischer Fremdsprachennachweis erledigt
- längere Wiedereingewöhnungszeit im Hinblick auf die Examensvorbereitung und das Examen
- unterschiedliche Vorlesungszeiten zwischen der Heimat- und der Gasthochschule ermöglichen anrechenbare Praktika zu anderen Zeiten
- gesteigertes Verständnis von Recht, aufgrund Ihrer Vergleichsmöglichkeiten, anderer Lehrmethoden etc.
- Anrechnung von Vorlesungen an der Gasthochschule für Ihren Schwerpunkt
- Fachspezifischer Fremdsprachennachweis erledigt
- besserer Zugang zur fremden Rechtsordnungen aufgrund intensiverer Kenntnisse des deutschen Rechts
- Motivationsschub für die anstehende Examensvorbereitung
- unterschiedliche Vorlesungszeiten zwischen der Heimat- und der Gasthochschule ermöglichen anrechenbare Praktika zu anderen Zeiten. Praktika sind auch hier möglich
Ihre Erasmus-Bewerbung
Hier finden Sie Informationen über die Voraussetzungen für einen Aufenthalt, zu Ihren Bewerbungsunterlagen und über die Partnerhochschulen in Europa.
Wenn Sie mit Erasmus in Europa studieren wollen, sollten Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Immatrikulation an der Universität Leipzig
- Staatsangehörigkeit bzw. unbefristete Aufenthaltserlaubnis eines Erasmus-Teilnehmerlandes
- Mindestens zwei abgeschlossene Fachsemester
- Einhaltung der Erasmus-Förderungsdauer
- bis zum ersten Staatsexamen maximal 12 Monate, inklusive Erasmus-Praktika
- zusätzlich maximal 12 weitere Monate in einem anschließenden Master- oder Promotionsstudium, wiederum inklusive Erasmus-Praktika
Regulär können Sie sich immer bis 31.12. für einen Aufenthalt im kommenden akademischen Jahr bewerben. Im Anschluss ist noch eine Bewerbung auf Restplätze möglich.
Bitte nutzen Sie für die Bewerbung nicht die Formulare des Akademischen Auslandsamtes, sondern übermitteln Sie uns folgende Angaben und Unterlagen an die E-Mail-Adresse bewerbung.erasmus-jura(at)uni-leipzig.de:
- Bewerbungsschreiben (Motivationsschreiben) an Frau Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
- Angabe des Wunschziels sowie eine Begründung, worin Ihr Interesse an der gewählten Rechtsordnung besteht
- Angabe von zwei Alternativzielen
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Kontaktdaten: Postanschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer
- Passfoto
- bisheriger Studienverlauf
- besuchte Lehrveranstaltungen aus den Rechtsgebieten des Europarechts, Völkerrechts, Internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung
- Fremdsprachenkenntnisse
- Studien/Praktika/nicht-touristische Aufenthalte im Ausland
- Leistungsnachweise des bisherigen Studiums, etwa Abschlussklausuren, Übungen, Seminare, als Kopie
- Fremdsprachennachweise, ggf. Abiturzeugnis, als Kopie
Die vollständige Bewerbung ist ausschließlich per E-Mail an bewerbung.erasmus-jura(at)uni-leipzig.de einzureichen.
- Soweit mehrere Vorlesungssprachen angegeben sind, genügt es für Ihren Erasmus-Aufenthalt, eine der Sprachen zu beherrschen. Wenn es sich bei der Sprache nicht um die Landessprache handelt, werden in dieser Sprache regelmäßig keine bzw. keine vertiefenden Veranstaltungen zum nationalen Recht angeboten. Die Veranstaltungen beziehen sich dann zumeist auf international-privatrechtliche, rechtsvergleichende, europarechtliche oder völkerrechtliche Themen.
- Das angegebene Sprachlevel muss spätestens zu Beginn des Auslandsstudiums erreicht sein. Die Gastuniversität kann einen Nachweis darüber verlangen, bevor die Immatrikulation vorgenommen wird.
- Erfahrungsberichte zu unseren Partnerhochschulen finden Sie auch in der KISS-Datenbank des Akademischen Auslandamtes.
- Plätze an anderen Universitäten – in anderen Ländern – können über die Juristenfakultät nicht vergeben werden. Es sei aber auf die Universitätspartnerschaften hingewiesen. Zuständig dafür ist das Akademische Auslandsamt der Universität.
- Restplätze können ab Februar auch an fakultätsfremde Studierende der Universität Leipzig vergeben werden. Sie können formal den Austauschplatz der Juristenfakultät nutzen, soweit diese nicht mit Jurastudierenden besetzt sind. Voraussetzung ist eine Bewerbung entsprechend der zuvor genannten Anforderungen.
- Beachten Sie bitte, dass die Erasmusvereinbarung jeweils zwischen den juristischen Fakultäten besteht. Soweit Sie Kurse an anderen Fakultäten besuchen wollen, müssen Sie dies mit den Fakultäten im Gastland im Vorfeld abstimmen. Häufig wird der Zugang zu den Veranstaltungen auch bei fehlender Erasmusvereinbarung mit der konkreten Fakultät geöffnet, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Studienort | Land | Vorlesungssprache | Erfahrungs-berichte |
---|---|---|---|
Spanien | Spanisch (B1) | ||
Schweiz | Deutsch | ||
Italien | Italienisch (A2) | ||
Slowakei | Slowakisch (B2)/Englisch (B2) |
| |
Ungarn | Ungarisch (B2)/Englisch (B2) | ||
Frankreich | Französisch (B2) | ||
Spanien | Spanisch (A2) |
| |
Schweiz | Deutsch/Französisch (B1) | ||
Irland | Englisch (B2) | ||
Niederlande | Niederländisch (B2)/Englisch (B2) | ||
Türkei | Türkisch (B2) |
| |
Polen | Polnisch (B2)/Englisch (B2) |
| |
Belgien | Niederländisch/Englisch (B1) |
| |
Portugal | Portugiesisch (B2)/Englisch (B2) | ||
Portugal | Portugiesisch (B1)/Englisch (B2) |
| |
Slowenien | Slowenisch/Englisch (B2) |
| |
Spanien | Spanisch (B1) | ||
Slowenien | Slowenisch (B2) |
| |
Tschechien | Tschechisch (B2)/Englisch (B2) |
| |
Norwegen | Norwegisch (C1)/Englisch (B2) | ||
Italien | Italienisch (A2) | ||
Tschechien | Tschechisch (B2)/Englisch (B2) |
| |
Frankreich | Französisch (B2) | ||
Österreich | Deutsch |
| |
Spanien | Spanisch (B2) | ||
Bulgarien | Bulgarisch (B1) |
| |
Kroatien | Englisch (B1) |
| |
Spanien | Spanisch (A2) | ||
Griechenland | Griechisch (B2)/Englisch (B2)/Deutsch |
| |
Finnland | Finnisch (B2)/Englisch (B2) | ||
Spanien | Spanisch (B1) | ||
Spanien | Spanisch (B1) |
| |
Litauen | Litauisch/Englisch (B2) | ||
Polen | Polnisch (B2)/Englisch (B2) |
Die Partneruniversitäten im Überblick
Studienort | Land | Vorlesungssprache | Erfahrungs-berichte |
---|---|---|---|
Spanien | Spanisch (B1) | ||
Schweiz | Deutsch | ||
Italien | Italienisch (A2) | ||
Slowakei | Slowakisch (B2)/Englisch (B2) |
| |
Brüssel (unter Vorbehalt) | Belgien | Englisch (B2) | |
Ungarn | Ungarisch (B2)/Englisch (B2) | ||
Frankreich | Französisch (B2) | ||
Spanien | Spanisch (A2) |
| |
Schweiz | Deutsch/Französisch (B1) | ||
Irland | Englisch (B2) | ||
Granada (unter Vorbehalt) | Spanien | Spanisch (B2) | |
Graz (unter Vorbehalt) | Österreich | Deutsch | |
Niederlande | Niederländisch (B2)/Englisch (B2) | ||
Türkei | Türkisch (B2) |
| |
Polen | Polnisch (B2)/Englisch (B2) |
| |
Belgien | Niederländisch/Englisch (B1) |
| |
Portugal | Portugiesisch (B2)/Englisch (B2) | ||
Portugal | Portugiesisch (B1)/Englisch (B2) |
| |
Slowenien | Slowenisch/Englisch (B2) |
| |
Spanien | Spanisch (B1) | ||
Slowenien | Slowenisch (B2) |
| |
Tschechien | Tschechisch (B2)/Englisch (B2) |
| |
Norwegen | Norwegisch (C1)/Englisch (B2) | ||
Italien | Italienisch (A2) | ||
Porto (unter Vorbehalt) | Portugal | Portugiesisch (B2) | |
Tschechien | Tschechisch (B2)/Englisch (B2) |
| |
Frankreich | Französisch (B2) | ||
Österreich | Deutsch |
| |
Spanien | Spanisch (B2) | ||
Bulgarien | Bulgarisch (B1) |
| |
Kroatien | Englisch (B1) |
| |
Spanien | Spanisch (A2) | ||
Griechenland | Griechisch (B2)/Englisch (B2)/Deutsch |
| |
Finnland | Finnisch (B2)/Englisch (B2) | ||
Spanien | Spanisch (B1) | ||
Spanien | Spanisch (B1) |
| |
Litauen | Litauisch/Englisch (B2) | ||
Polen | Polnisch (B2)/Englisch (B2) |
Nach erfolgreicher Erasmus-Bewerbung
In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr zu den folgenden Themen:
Sie bleiben auch als Erasmus-Studierende_r während des gesamten Auslandsaufenthalts an der Universität Leipzig eingeschrieben.
Beurlaubung
Für die Zeit Ihres Studienaufenthalts im Ausland können Sie zwei Urlaubssemester beantragen.
Befreiung vom Semesterbeitrag
Für die Zeit der Beurlaubung können Sie eine Befreiung von der Beitragspflicht (Semesterbeitrag) beim Studentenwerk beantragen. Die Befreiung richtet sich nach der Beitragsordnung des Studentenwerks Leipzig. Sie ist für beurlaubte Studierende möglich, wenn:
- Sie nachweisen können, dass für die gesamte Semesterdauer kein Aufenthalt in Leipzig vorliegt und daher die Leistungen des Studentenwerks nicht in Anspruch genommen werden.
- der Antrag auf Befreiung spätestens 4 Wochen vor Ablauf des vorhergehenden Semesters gestellt wird.
- dem Antrag eine Bestätigung der Institution oder Stelle, an der man sich aufhalten wird, beigefügt wird:
- bei Auslandsaufenthalt eine Bestätigung aus dem Ausland über den dortigen Aufenthalt,
- bei einem Praktikum in Deutschland außerhalb von Leipzig, zum Beispiel im Anschluss an das Auslandsstudium, eine Bestätigung der Praktikumsstelle
Weitere Informationen zur Beitragsbefreiung finden Sie hier.
Zuständig für verbindliche Antworten und weitere Fragen ist entweder die Universität (Beurlaubung) oder das Studentenwerk (Befreiung Semesterbeitrag).
Die Beherrschung der Unterrichtssprache ist Voraussetzung für ein Studium. Daher gibt es einen Online-Pflichteinstufungstest der EU. Diesen müssen Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt ablegen. Weil das Auslandsstudium vor allem auch dem Erlernen der Sprache dienen soll, ist der Test kein entscheidendes Nominierungskriterium; er erfolgt erst im Anschluss an die Nominierung.
Um den Erfolg mit Blick auf die Sprachkenntnisse zu beurteilen, legen Sie im Anschluss an das Auslandsjahr einen Sprachtest ab. Dieser ist jedoch fakultativ.
Vor Ihrem Auslandsaufenthalt müssen Sie sich online registrieren. Das können Sie bereits nach Ihrer erfolgreichen Nominierung erledigen. Den Link zur Online-Maske erhalten alle nominierten Erasmus-Studierenden vom Akademischen Auslandsamt per Mail zugesandt.
Die Online-Registrierung stellt zugleich den Antrag auf Studienförderung dar.
Mit dem Akademischen Auslandsamt schließen Sie überdies eine „Vereinbarung über eine Erasmus+ Förderung der EU für einen Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken“ ab.
Während des Erasmus-Studiums
Während Ihres Erasmus-Studiums gibt es Folgendes zu beachten:
Um Punkte im Rahmen des European Credit Transfer and Accumulation Systems (ECTS-Punkte) zu erhalten, müssen Sie an einem Kurs teilnehmen und eine von der Kursleitung festgelegte Leistungsüberprüfung absolvieren. Dazu gehören zum Beispiel Semesterabschlussklausuren, wissenschaftliche Studienarbeiten, mündliche Prüfungen und/oder Vorträge in der Lehrveranstaltung. Die Kurse und zu erreichende Punkte sind in Ihrem sogenannten Learning Agreement festgeschrieben.
Die bloße Teilnahme an einer Lehrveranstaltung genügt daher nicht, um ECTS-Punkte zu erhalten.
Das Learning Agreement ist eine Studienvereinbarung. Diese wird vor Ihrem Aufenthalt zwischen Ihnen, der Erasmus-Koordinatorin unserer Fakultät sowie der Gastfakultät abgeschlossen. In ihr wird festgehalten, welche Kurse Sie in welchem Umfang belegen und wie viele ECTS-Punkte Sie dafür voraussichtlich erhalten. Anschließend wird das Dokument ans Akademische Auslandsamt geschickt.
Bitte orientieren Sie sich bei der Erstellung Ihres Studienprogrammes an der Gasthochschule an ungefähr 5 ECTS-Punkten pro Monat. Mindestens 10 ECTS-Punkte sollten Sie in den juristischen Kernfächern erbringen. Damit erhalten Sie sich den Freiversuch und sind auch mit Blick auf die Erasmus+ Förderung auf der sicheren Seite.
Änderungen sind möglich
Bei einem Auslandsaufenthalt über zwei Semester kann ein Learning Agreement für das gesamte Jahr oder jeweils eine eigenständige Vereinbarung für jedes Semester abgeschlossen werden. Bei noch nicht aktualisiertem Vorlesungsverzeichnis orientieren Sie sich bitte an den vorhergehenden Verzeichnissen der Gastuniversität. Wichtig für Sie: Nachträgliche Änderungen in der Vereinbarung sind möglich.
Das sogenannte Transcript of Records (ToR) dokumentiert Ihre an der Hochschule Ihres Gastlandes erbrachten Studienleistungen. Das sind neben besuchten Lehrveranstaltungen und Modulen auch ECTS-Credits sowie Noten. Ihre Gasthochschule stellt Ihnen das ToR nach Bekanntgabe der erzielten Ergebnisse aus.
Das von der Europäischen Kommission im Learning Agreement, Table C, vorgegebene ToR-Format kann ersetzt werden. Alternativ kann das durch ein von der Hochschule entwickeltes Dokument oder durch einen Eintrag im internen Online-Prüfungssystem passieren. Wichtig: Die alternative Dokumentation der Hochschule muss die geforderten Mindestangaben der Europäischen Kommission enthalten.
Ihr Erasmus-Jahr wird durch mehrere Formulare dokumentiert. Sie können Sie in Form der Sammlung "Wegzehrung" herunterladen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Erasmus-Seite der Universität Leipzig.
Zuständig für Fragen rund um die Erasmus-Studienförderung ist das Akademische Auslandsamt. Es erfolgt eine differenzierte Förderung nach Zielland. Nähere Informationen finden Sie auf der Erasmus-Seite der Universität Leipzig.
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt erstellen Sie einen Erasmus-Erfahrungsbericht. Dieser besteht aus einem Online-Fragebogen, den Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts finden. Zudem verfassen Sie einen schriftlichen Bericht für die Juristenfakultät. Diesen senden Sie bitte als .docx-Datei an das Erasmus-Büro.
Annerkennung der im Erasmus-Studium erbrachten Leistungen
Zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen beachten Sie bitte folgende Informationen.
Eine Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen für die staatliche Pflichtfachprüfung ist auf Antrag nach § 18 Absatz 4 SächsJAPO beim Landesjustizprüfungsamt möglich. Die Leistungen müssen gleichwertig sein.
Erfolgt eine Anerkennung von Studienleistungen, wird das Semester des Auslandsstudiums, in dem die Leistung erbracht wurde, auf die Regelstudienzeit angerechnet. Für den Freiversuch stellen die Auslandssemester keine zusätzlichen Semester dar.
Eine Anerkennung von Leistungen im Auslandssemester, ohne dass diese auf die Regelstudienzeit angerechtnet werden, ist ausnahmsweise möglich bei
- einem fachspezifischen Fremdsprachennachweis oder
- einem Leistungsnachweis im deutschen Recht.
Soweit eine Nichtanrechnung der Auslandssemester auf die Studienzeit gem. § 29 I Nr. 3 SächsJAPO erfolgen soll, können nur solche Leistungen in Ihrem Universitären Schwerpunktbereich anerkannt werden, die Sie zusätzlich zu den 10 ECTS für den Freiversuch in der Pflichtfachprüfung erbringen.
Im Einzelnen gelten die folgenden Regelungen:
- Pflichtfächer: Sie können sich die Teilnahme an einer gleichwertigen Lehrveranstaltung an Ihrer Gast-Universität durch den_die Schwerpunktbereichskoordinator_in anerkennen lassen. Sie haben allerdings die Gleichwertigkeit und die regelmäßige Teilnahme durch Vorlage entsprechender Beschreibungen und Bescheinigungen glaubhaft zu machen. Die Anerkennung erfolgt durch die Gegenzeichnung des_der Schwerpunktbereichkoordinator_in auf dem Belegbogen. Am besten stimmen Sie mit dem_der jeweiligen Schwerpunktbereichskoordinator_in im Vorfeld ab, ob eine Gleichwertigkeit vorliegt. Von der Anrechnung Ihrer Leistungen für die Schwerpunktbereichs-Pflichtfächer wird abgeraten, da die Pflichtfächer maßgeblich für den Stoffumfang der Schwerpunktbereichsklausur sind.
- Wahlfächer: Ihre Schwerpunktbereichskoordinator_innen können Ihre Teilnahme an einer gleichwertigen Lehrveranstaltung an Ihrer Gast-Universität anerkennen. Sie haben die Gleichwertigkeit und die regelmäßige Teilnahme durch Vorlage entsprechender Beschreibungen und Bescheinigungen wiederum glaubhaft zu machen. Auch hier erfolgt die Anerkennung durch die Gegenzeichnung des_der Schwerpunktbereichskoordinator_in auf dem Belegbogen. Eine Abstimmung über die Gleichwertigkeit im Vorhinein ist auch hier sinnvoll.
- Zulassungsseminar: Der Prüfungausschuss kann laut Prüfungsordnung im Ausland erbrachte, mit dem Zulassungsseminar in Leipzig vergleichbare Leistungen anerkennen. Dazu müssen Sie über die bloße Teilnahme hinaus eine gleichwertige Leistungsüberprüfung – Seminararbeit sowie Seminarvortrag – bestehen.
- Schwerpunktbereichsprüfung: Die Leistungen in der Schwerpunktbereichsprüfung – Klausur und Prüfungsseminar – müssen Sie in Leipzig erbringen. Eine Anerkennung scheidet aus.
Wichtig für ein späteres Masterstudium: Ihre Auslandssemester sind unter bestimmten Bedingungen auf die erforderlichen Semester der beiden Master-Studiengänge „Europäischer Privatrechtsverkehr LL.M.“ und „Recht der Europäischen Integration LL.M.“ anrechenbar. Sollten Sie in Zukunft eines dieser Programme belegen wollte, so wählen Sie am besten an Ihrer Gast-Hochschule vorab solche Veranstaltungen, die den Modulen des späteren Masterprogramms entsprechen. Sie können Ihre Kurswahl mit den Leipziger Verantwortlichen abstimmen. Optional können Sie sich die Übereinstimmung der von Ihnen gewählten Kurse mit den Veranstaltungen des Masterprogramms vorab bereits bescheinigen lassen.