Gruppenkpraktika im Freistaat Sachsen
Um zur Ersten Juristischen Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie insgesamt eine Zeit von 90 Tagen praktischer Studienzeit nachweisen. Die praktische Studienzeit können Sie auch im Rahmen eines Gruppenpraktikums zusammen mit anderen Studierenden bei einer/einem Richter:in oder Staatsanwält:in…