Anmeldungen zu den Wiederholungsklausuren
Berechtigt für Wiederholungsklausuren sind alle diejenigen, die an der jeweiligen Abschlussklausur erfolglos teilgenommen bzw. eine Bescheinigung zur Prüfungsunfähigkeit vorgelegt haben.
Berechtigt für Wiederholungsklausuren sind alle diejenigen, die an der jeweiligen Abschlussklausur erfolglos teilgenommen bzw. eine Bescheinigung zur Prüfungsunfähigkeit vorgelegt haben.
Die Klausurergebnisse liegen vor und können im Studienbüro Schwerpunktbereichsprüfung (Frau Markstein, Raum 4.03) jeweils während der Sprechzeiten, Dienstag und Donnerstag zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr, abgeholt werden.
Ab dem Sommersemester 2025 übernimmt PD Dr. Hannes Wais, LL.M. (Cantab.), die Vertretung der Professur für Bürgerliches Recht, Recht der Digitalisierung und Immaterialgüterrecht. Bereits im Wintersemester 2024/25 hatte er die Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und…
Die Klausurergebnisse liegen vor und können im Studienbüro Schwerpunktbereichsprüfung (Frau Kluge, Raum 4.10) jeweils während der Sprechzeiten, Dienstag und Donnerstag zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr, abgeholt werden.