In ihrem Vortrag konzentrierte sich Prof. Dr. Stephanie Schiedermair auf die Nutzung von künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung. Prof. Dr Stephanie Schiedermair ging dabei zunächst auf die Chancen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (z.B. Effizienzsteigerung, bürgernahe Kommunikation usw.) und Risiken (z.B. Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten, Diskriminierung usw.). Im weiteren beschäftigte sie sich dann mit dem Verhältnis von künstlicher Intelligenz zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie zum Schutz persönlicher Daten und den Diskriminierungsverboten. In einer Art Tour d'Horizon gab Prof. Dr. Stephanie Schiedermair einen Überblick über die aktuellen Rechtsfragen bei der Nutzung und Regelung von künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung.