zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Doktorhut, Papierrolle und Buch.
Foto: Colourbox

Haben Sie Interesse an einer Promotion?

Voraussetzungen

Prüfen Sie zunächst, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für eine Promotion an der Juristenfakultät der Universität Leipzig erfüllen. Diese finden Sie in § 2 der Promotionsordnung (PromO). Die Professur nimmt grundsätzlich nur Doktorandinnen oder Doktoranden an, welche die Erste Juristische Prüfung oder die Zweite Juristische Staatsprüfung mit der Gesamtnote "vollbefriedigend" abgelegt haben.

Bewerbung

Wenn Sie sich als Doktorandin oder Doktorand bewerben möchten, senden Sie bitte Ihren Lebenslauf, eine Kopie des Studienabschlusses sowie eine kurze Beschreibung, zu welcher Thematik die Promotion angestrebt wird. Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie eine Antwort, ob eine grundsätzliche Betreuung der Arbeit möglich ist. Zur besseren Beurteilung der Arbeitsweise und fachlichen Eignung sollte zunächst i.d.R. an einem der regelmäßigen Seminare der Professur teilgenommen werden.