Erfahren Sie hier Einzelheiten zur Veranstaltung "Einführung in die Rechtsvergleichung".

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Werke zur Rechtsvergleichung
Rechtsvergleichung, Foto: Justus Meyer

Für die Einzelheiten zu Daten, Anmeldung und Vorbesprechung konsultieren Sie bitte die Veranstaltungsübersicht des aktuellen Semesters und das Vorlesungsverzeichnis.

Einführung in die Rechtsvergleichung

Traditionell werden Veranstaltungen zur Rechtsvergleichung in höheren Semestern angeboten. Logisch: Erst wenn man sein BGB kennt, kann man es auch mit anderen Zivilgesetzen vergleichen.

Unsere „Einführung in die Rechtsvergleichung“ geht einen anderen Weg und wendet sich an Erstsemester, die neugierig sind auf andere Länder und gleich zu Beginn parallel zum BGB auch andere Zivilrechtsordnungen kennenlernen wollen.

Die Veranstaltung liefert eine Einführung in einige Rechtsordnungen, die sich relativ leicht erschließen lassen.

Sie behandelt zunächst die österreichische und schweizerische Rechtsordnung, da es viele Ähnlichkeiten und keine Sprachbarriere gibt.

Aus dem romanischen Rechtskreis werden Besonderheiten des französischen und italienischen Rechts vorgestellt – mit übersetzten Texten.

Schließlich behandelt der Kurs englisches Recht und einige Besonderheiten in den USA.

Wir greifen Themen heraus, die Studierenden ohnehin im ersten Semester begegnen:

Wie kommt ein Vertrag zustande? Kann man ein Vertragsangebot widerrufen? Wie sieht es mit Minderjährigen aus? Überhaupt: Stellvertretung. Wie erfüllt man einen Kaufvertrag? Wie funktioniert der Schutz von Persönlichkeitsrechten, die Übertragung von Sacheigentum, die Haftung für Unfallschäden?

Auf diese Weise lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vielerlei Rechtsregeln kennen, die ein Problem manchmal ganz unterschiedlich angehen. Sie entwickeln einen Sinn für die historische, kulturelle und soziale Einbindung von Rechtsnormen und lernen auch ihre Heimatrechtsordnung aus dieser erweiterten Perspektive intensiver kennen.

Die „Einführung in die Rechtsvergleichung“ ist eine Grundlagenveranstaltung.

Es wird eine Abschlussklausur angeboten, mit der ein Grundlagenschein erworben werden kann. Sprachkenntnisse über Deutsch und Englisch hinaus werden nicht erwartet.

Für alle, die sich für fremde Länder andere Sprachen und internationale Zusammenhänge interessieren, ist diese Veranstaltung ein sinnvoller erster Schritt in die Welt des „internationalen Recht“.

Im dritten Semester folgt eine Veranstaltung zum Europarecht, später gibt es Schwerpunktbereiche zum Völker- und Europarecht wie auch zum europäischen Privatrechtsverkehr. Die Juristenfakultät bietet hier detailliertere Einführungen in das englische, französische, spanische und sogar skandinavische Recht an.

Vielleicht macht unsere Einführung in die Rechtsvergleichung auch den einen oder die andere neugierig, um über ein Erasmus-Semester oder im Referendariat eine Wahlstation im Ausland nachzudenken.

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