Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen rund um den Schwerpunktbereich 1 – Grundlagen des Rechts.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Ein Stapel alter Bücher, im Hintergrund verschwommen ein Bücherregal.
Foto: Colourbox

Informationen zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den SPB 1

Mit dem Wintersemester 2022/23 ist die Studien- und Prüfungsordnung für das Studium der Rechtswissenschaft geändert worden. Dies betrifft auch das Studium im Schwerpunktbereich 1:

  • Die Vorlesungen zu beiden bisherigen Prüfungsfächern Rechtsphilosophie der Neuzeit und Rechtsgeschichte der Neuzeit wurden von 3 Semesterwochenstunden (SWS) auf 2 SWS verkürzt.
  • Hinzugetreten ist als drittes Prüfungsfach die Rechtssoziologie (2 SWS).
  • Die Fächer Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie der Neuzeit werden immer in den Wintersemestern angeboten
  • Das Fach Rechtsgeschichte der Neuzeit wird immer in den Sommersemestern angeboten.

Aus diesen drei Fächern wird der Stoff der Klausur im SPB 1 für den universitären Teil des Examens entnommen.

Daneben kennt die ​​​​Studienordnung (S. 27) eine Reihe wahlobligatorischer Fächer, die alle zwei bis drei Semester gelesen werden. Das Lehrprogramm wird sodann ergänzt durch eine Reihe von Seminaren. Schließlich werden gelegentlich auch Lehrveranstaltung kraft Anzeige als Lehrveranstaltungen im SPB 1 angeboten. Das derzeitige Angebot ergibt sich aus dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis. Bei den Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichsstudiums besteht grds. Anwesenheitspflicht. Daher ist auf einem Nachweisbogen (sog. "rosa Zettel") der Besuch der entsprechenden Lehrveranstaltungen aufzuführen: die drei Pflichtfachveranstaltungen (insgesamt 6 SWS), darüber hinaus Wahlfächer im Umfang von insgesamt 8 SWS, schließlich das Prüfungsseminar, in dem man eine wiss. Studienarbeit verfasst und im Vortrag vorstellt und verteidigt.

Schließlich enthält § 30 Abs. 2, 5 der Prüfungsordnung eine Übergangsregelungen für diejenigen, die ihr Schwerpunktbereichsstudium bereits vor dem 01.10.2022 begonnen hatten.

Bei Fragen zur Studienorganisation im SPB 1 stehe ich gern als Ansprechpartner zur Verfügung. Informationen zu meiner Sprechstunde finden Sie hier.

Anerkennung von Lehrveranstaltungen als Wahlfächer kraft Anzeige

Über die regulären Katalogwahlfächer hinaus können für einen Schwerpunktbereich auch andere Lehrveranstaltungen als Wahlfächer anerkannt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in § 26 StudO.

Bitte beachten Sie insbesondere:

  • Auf dem Belegbogen ("rosa Zettel") muss auch die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung nachgewiesen werden (siehe § 20 II 1 Nr. 8 PrüfO).
  • Interdisziplinäre Wahlfächer (die an anderen Fakultäten angeboten werden) werden höchstens im Umfang von 2 SWS als Wahlfach im Schwerpunktbreich anerkannt (§ 26 VIII S. 4 StudO). 

Alle genannten Vorlesungen werden mit 2 SWS gezählt. Die Informationen zu den Veranstaltungen sind den jeweiligen Vorlesungsverzeichnissen der Lehreinrichtungen entnommen. Bitte fragen Sie den:die Dozent:in, ob Sie die jeweilige Vorlesung als Studierende aus der Juristenfakultät hören dürfen.

Anrechenbar auf dem “rosa Zettel” sind einmalig 2 SWS

Interdisziplinäre Wahlfächer kraft Anerkennung

Gemäß § 26 VIII 1 StudO werden für den SPB 1 im Wintersemester 2023/24 folgende Veranstaltungen als interdisziplinäre Wahlfächer kraft Anerkennung zugelassen:

Institut für Philosophie
  • Seminar: Das Recht und die Frage nach sozialer Gerechtigkeit 
    Wiss. Mit. Andreas George 
    SG 322, montags, 13-15 c.t.
  • Seminar: Max Stirner - Der Einzige und sein Eigentum 
    Prof. Dr. Nikolaos Psarros 
    SG 428, mittwochs, 15-17 c.t.
Institut für Politikwissenschaft
  • Vorlesung „Einführung in die Politische Theorie“
    Prof. Dr. Karolewski
    HSG HS 1, mittwochs, 9-11 c.t. (Beginn: 23.10.2024)

Alle genannten Vorlesungen werden mit 2 SWS gezählt. Die Informationen zu den Veranstaltungen sind den jeweiligen Vorlesungsverzeichnissen der Lehreinrichtungen entnommen. Bitte fragen Sie den:die Dozent:in, ob Sie die jeweilige Vorlesung als Studierende aus der Juristenfakultät hören dürfen.

Interdisziplinäre Wahlfächer kraft Anerkennung

Gemäß § 26 VIII 1 StudO werden für den SPB 1 im Sommersemester 2024 folgende Veranstaltungen als interdisziplinäre Wahlfächer kraft Anerkennung zugelassen:

Institut für Philosophie
  • Vorlesung „Einführung in die Praktische Philosophie"
    C. Kietzmann
    HSG HS 9, Mittwoch, 15:00 – 17:00 Uhr c. t.
  • Seminar „Hobbes' Leviathan“
    A. Hinshelwood
    SG 326, Dienstag, 11:00 – 13:00 Uhr c. t.
Institut für Politikwissenschaft
  • Vorlesung „Demokratietheorien I“
    Prof. Dr. Karolewski
    HSG HS 11, Mittwoch, 09:00 – 11:00 Uhr c. t.
  • Seminar „Wahl- und Parteiensysteme im Vergleich“
    Dr. Träger
    NSG 322, Montag, 15:00 – 17:00 Uhr c. t.

Klausurensammlung

Klausur aus dem Sommersemester 2019
PDF 225 KB

gestellt von Frau Prof. Demko und Herrn Prof. Zwanzger

Klausur aus dem Wintersemester 2018/19
PDF 348 KB

gestellt von Herrn Prof. Klesczewski und Herrn Prof. Zwanzger

Das Passwort für die Altklausuren wurde in der Veranstaltung „Kolloquium zur Vorbereitung auf die SPB-Klausur im WS 2019/20“ bekanntgegeben. In dringenden Fällen kann das Passwort erfragt werden.

Weiterführende Links

Allgemeine Infos zum SPB 1

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