Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen rund um den Schwerpunktbereich 1 – Grundlagen des Rechts.
Informationen zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den SPB 1
Mit dem Wintersemester 2022/23 ist die Studien- und Prüfungsordnung für das Studium der Rechtswissenschaft geändert worden. Dies betrifft auch das Studium im Schwerpunktbereich 1:
- Die Vorlesungen zu beiden bisherigen Prüfungsfächern Rechtsphilosophie der Neuzeit und Rechtsgeschichte der Neuzeit wurden von 3 Semesterwochenstunden (SWS) auf 2 SWS verkürzt.
- Hinzugetreten ist als drittes Prüfungsfach die Rechtssoziologie (2 SWS).
- Die Fächer Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie der Neuzeit werden immer in den Wintersemestern angeboten
- Das Fach Rechtsgeschichte der Neuzeit wird immer in den Sommersemestern angeboten.
Aus diesen drei Fächern wird der Stoff der Klausur im SPB 1 für den universitären Teil des Examens entnommen.
Daneben kennt die Studienordnung (S. 27) eine Reihe wahlobligatorischer Fächer, die alle zwei bis drei Semester gelesen werden. Das Lehrprogramm wird sodann ergänzt durch eine Reihe von Seminaren. Schließlich werden gelegentlich auch Lehrveranstaltung kraft Anzeige als Lehrveranstaltungen im SPB 1 angeboten. Das derzeitige Angebot ergibt sich aus dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis. Bei den Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichsstudiums besteht grds. Anwesenheitspflicht. Daher ist auf einem Nachweisbogen (sog. "rosa Zettel") der Besuch der entsprechenden Lehrveranstaltungen aufzuführen: die drei Pflichtfachveranstaltungen (insgesamt 6 SWS), darüber hinaus Wahlfächer im Umfang von insgesamt 8 SWS, schließlich das Prüfungsseminar, in dem man eine wiss. Studienarbeit verfasst und im Vortrag vorstellt und verteidigt.
Schließlich enthält § 30 Abs. 2, 5 der Prüfungsordnung eine Übergangsregelungen für diejenigen, die ihr Schwerpunktbereichsstudium bereits vor dem 01.10.2022 begonnen hatten.
Bei Fragen zur Studienorganisation im SPB 1 stehe ich gern als Ansprechpartner zur Verfügung. Informationen zu meiner Sprechstunde finden Sie hier.
Anerkennung von Lehrveranstaltungen als Wahlfächer kraft Anzeige
Über die regulären Katalogwahlfächer hinaus können für einen Schwerpunktbereich auch andere Lehrveranstaltungen als Wahlfächer anerkannt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in § 26 StudO.
Bitte beachten Sie insbesondere:
- Auf dem Belegbogen ("rosa Zettel") muss auch die Teilnahme an diesen Veranstaltungen nachgewiesen werden (siehe § 20 II 1 Nr. 8 PrüfO).
- Interdisziplinäre Wahlfächer (die an anderen Fakultäten angeboten werden) können höchstens im Umfang von 2 SWS als Wahlfach anerkannt werden (§ 26 VIII S. 4 StudO).
Alle genannten Vorlesungen werden mit 2 SWS gezählt. Die Informationen zu den Veranstaltungen sind den jeweiligen Vorlesungsverzeichnissen der Lehreinrichtungen entnommen. Bitte fragen Sie den:die Dozent:in, ob Sie die jeweilige Vorlesung als Jura-Studierende (der Universität Leipzig) hören dürfen.
Interuniversitäre Wahlfächer im Hochschulverbund kraft Anerkennung, § 26 VII 1 StudO
MLU Halle-Wittenberg, Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
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Interdisziplinäre Wahlfächer kraft Anerkennung, § 26 VIII 1 StudO
Institut für Philosophie |
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Institut für Politikwissenschaft |
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Institut für Soziologie |
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Klausurensammlung
Klausur aus dem Sommersemester 2019
225 KB
gestellt von Frau Prof. Demko und Herrn Prof. Zwanzger
Klausur aus dem Wintersemester 2018/19
348 KB
gestellt von Herrn Prof. Klesczewski und Herrn Prof. Zwanzger
Das Passwort für die Altklausuren wurde in der Veranstaltung „Kolloquium zur Vorbereitung auf die SPB-Klausur im WS 2019/20“ bekanntgegeben. In dringenden Fällen kann das Passwort erfragt werden.