Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Lehrveranstaltungen der Professur im Wintersemester 2020/21. Über den Link gelangen Studierende zum entsprechenden Moodle-Kurs.
Abschlussklausuren
Sachverhalte, Informationen und Formalia zu den Abschlussklausuren im Wintersemester 2020/21.
Ablauf der Wiederholerklausur Sachenrecht (WK21SR)
Prüfungsablauf
Die Online-Ersatzleistungskontrolle findet am Montag den 29.03.2021 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.
Prüfungsplattform ist Moodle.
Die Einschreibung in den Moodle-Kurs ersetzt NICHT die erforderliche Anmeldung bei AlmaWeb. Teilnehmer/innen die zur Abschlussklausur Sachenrecht nicht bei AlmaWeb angemeldet sind, werden bei den Korrekturen der Online- Ersatzleistungskontrolle auch dann nicht berücksichtigt, wenn sie im Moodle-Kurs eingetragen waren und dort eine Arbeit hochgeladen haben.
Studierende, die zu Beginn der Bearbeitungszeit für die zu ersetzende Klausur angemeldet sind, sind Teilnehmer/-in im prüfungsrechtlichen Sinne. Das bedeutet, dass das Nicht-Einreichen einer Online-Ersatzleistungskontrolle keine Nicht-Teilnahme, sondern einen Fehlversuch darstellt. Studierende, die nicht an einer Online-Ersatzleistungskontrolle teilnehmen wollen, müssen sich daher rechtzeitig in AlmaWeb (nicht in Moodle!) von der zu ersetzenden Klausur abmelden.
Zu Beginn der Bearbeitungszeit wird der Sachverhalt im Moodle-Kurs zum Download bereitgestellt. Für den Fall technischer Schwierigkeiten wird der Sachverhalt zusätzlich auf der Lehrstuhlhomepage zum Download bereitgestellt. Die Teilnehmer/-innen verfassen ihre Bearbeitungen außerhalb der Räume der Universität und laden die Bearbeitung als PDF-Dokument bis zum Ende der Bearbeitungszeit in dem Moodle-Kurs hoch. Für den Fall technischer Schwierigkeiten nutzen Sie die Emailadresse des Lehrstuhls unter:
sekretariat.haertlein(at)uni-leipzig.de
an die im Störungsfall die Bearbeitung (ebenfalls als PDF- Dokument) bis zu drei Minuten nach Ende der Bearbeitungszeit gesendet werden kann.
Form der Bearbeitung
Das PDF-Dokument ist mit einem digitalen Textverarbeitungsprogramm zu erstellen; möglich ist jedoch auch die Erstellung eines PDF-Dokuments mit bildlicher Wiedergabe (Scans, Fotografien) einer handschriftlichen Bearbeitung. Der Dateiname ist nach folgendem Muster zu bilden:
Matrikelnummer-Nachname-WK21SR.pdf
also z.B. „3730192-Mustermann-WK21SR “. Wird eine Bearbeitung per E-Mail eingereicht, muss auch die Betreffzeile der E-Mail diese Informationen enthalten.
Die Bearbeitung beginnt mit einem Deckblatt. Das Deckblatt enthält den Namen, die Matrikelnummer und das Fachsemester des Teilnehmers oder der Teilnehmerin sowie die Bezeichnung der Lehrveranstaltung, zu der die Bearbeitung gehört. Der Bearbeitungstext soll ein Drittel der Seitenbreite als Korrekturrand lassen. Die Bearbeitung endet mit einer Eigenständigkeitserklärung und einem Identitätsnachweis mit Lichtbild; dies kann ein Scan oder eine Fotografie eines Lichtbildausweises sein. Ausreichend und empfohlen ist die Verwendung des Studierendenausweises; es genügt eine Auflösung, bei der der Text auf dem Identifikationsdokument lesbar und das Lichtbild im Wesentlichen erkennbar ist. Wird ein Scan oder eine Fotografie des Personalausweises verwendet, liegt in der Verwendung die Einwilligung in die Datenerhebung und -verarbeitung zur Identitätsprüfung i.S.d. § 20 Abs. 1 S. 3 PAuswG.
Die Eigenständigkeitserklärung soll folgenden Inhalt haben „Hiermit bestätige ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst habe. Längere wörtliche Übernahmen aus anderen Werken habe ich unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht.“ Der danach folgende Identitätsnachweis ersetzt die Unterschrift.
Zulässige Hilfsmittel
Bei der Bearbeitung ist die Verwendung von Lehrmaterial aller Art einschließlich aller online verfügbaren Hilfsmittel erlaubt, insbesondere die Heranziehung von online verfügbarer Literatur aus den Beständen der Universitätsbibliothek Leipzig. Nicht zulässig ist die Zusammenarbeit mit anderen oder die Hilfeleistung durch andere Personen während der Bearbeitungszeit.
Literaturnachweise sind nur erforderlich, wenn längere oder originelle Textpassagen wörtlich übernommen werden; in diesem Fall sind die übernommenen Passagen in Anführungszeichen zu setzen. Werden Nachweise gemacht, so erfordert der jeweils erste Nachweis aus einer Quelle den vollständigen Quellennachweis, danach sind Kurznachweise zulässig; ein Literaturverzeichnis ist nicht anzulegen.
Nichtteilnahme
Nehmen Studierende an einer Online-Ersatzkontrolle teil, die eine Abschluss- oder Wiederholungsklausur ersetzt, führt dies nicht dazu, dass etwaige Wiederholungsversuche deshalb schneller verfristen. Vielmehr gilt: Nimmt ein/e Studieren- de/r nicht an einer Ersatzleistungskontrolle teil, die eine Abschluss- oder Wiederholungsklausur ersetzt, verlängert sich die Frist für den ersten Wiederholungsversuch (§ 14 Absatz 1 Satz 1 der Prüfungsordnung) bei einer ersetzten Abschlussklausur um vier Monate und bei einer ersetzten Wiederholungsklausur um zehn Monate; für die zweite Wiederholung gilt der Termin einer Ersatzleistungskontrolle nicht als nächstmöglicher Prüfungstermin (§ 14 Absatz 1 Satz 4 der Prüfungsordnung). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme bereits vorliegt, wenn Sie zu Beginn der Bearbeitungszeit zur zu ersetzenden Klausur angemeldet sind, auch wenn Sie dann keine Bearbeitung hochladen.
Nachteilsausgleich
Sofern bereits ein Nachteilsausgleich gewährt worden ist, muss geprüft werden, ob und inwieweit er der neuen Prüfungssituation anzupassen ist. Studierende, denen ein Nachteilsausgleich gewährt worden ist und an der Wiederholungsklausur teilnehmen möchten, nehmen umgehend mit dem Prüfungsausschuss bzw. mit dem Lehrstuhl Kontakt auf.
Abschlussklausur Legal Reading
*** Ergänzung***
Liebe Klausurteilnehmer des Grundlagenscheins Legal Reading,
im 2. Teil der Klausur muss es richtigerweise in der Fallfrage heißen: "... hat W einen Anspruch gegen J auf Rückzahlung...".
Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Weiterhin viel Erfolg
Ablauf der Grundlagenklausur Legal Reading
Sachverhalt
Klausursachverhalt vom 10.02.2021
127 KB
Prüfungsablauf
Die Online-Ersatzleistungskontrolle findet am Mittwoch den 10.02.2021 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
Prüfungsplattform ist Moodle.
Die Einschreibung in den Moodle-Kurs ersetzt NICHT die erforderliche Anmeldung bei AlmaWeb. Teilnehmer/innen die zur Abschlussklausur Sachenrecht nicht bei AlmaWeb angemeldet sind, werden bei den Korrekturen der Online- Ersatzleistungskontrolle auch dann nicht berücksichtigt, wenn sie im Moodle-Kurs eingetragen waren und dort eine Arbeit hochgeladen haben.
Studierende, die zu Beginn der Bearbeitungszeit für die zu ersetzende Klausur angemeldet sind, sind Teilnehmer/-in im prüfungsrechtlichen Sinne. Das bedeutet, dass das Nicht-Einreichen einer Online-Ersatzleistungskontrolle keine Nicht-Teilnahme, sondern einen Fehlversuch darstellt. Studierende, die nicht an einer Online-Ersatzleistungskontrolle teilnehmen wollen, müssen sich daher rechtzeitig in AlmaWeb (nicht in Moodle!) von der zu ersetzenden Klausur abmelden.
Zu Beginn der Bearbeitungszeit wird der Sachverhalt im Moodle-Kurs zum Download bereitgestellt. Für den Fall technischer Schwierigkeiten wird der Sachverhalt zusätzlich auf der Lehrstuhlhomepage unter:
bankrecht.jura.uni-leipzig.de/lehrveranstaltungen/wintersemester-202021/
zum Download bereitgestellt. Die Teilnehmer/-innen verfassen ihre Bearbeitungen außerhalb der Räume der Universität und laden die Bearbeitung als PDF-Dokument bis zum Ende der Bearbeitungszeit in dem Moodle-Kurs hoch. Für den Fall technischer Schwierigkeiten nutzen Sie die Emailadresse des Lehrstuhls unter:
sekretariat.haertlein(at)uni-leipzig.de
an die im Störungsfall die Bearbeitung (ebenfalls als PDF- Dokument) bis zu drei Minuten nach Ende der Bearbeitungszeit gesendet werden kann.
Form der Bearbeitung
Das PDF-Dokument ist mit einem digitalen Textverarbeitungsprogramm zu erstellen; möglich ist jedoch auch die Erstellung eines PDF-Dokuments mit bildlicher Wiedergabe (Scans, Fotografien) einer handschriftlichen Bearbeitung. Der Dateiname ist nach folgendem Muster zu bilden:
Matrikelnummer-Nachname-GK21LR.pdf
also z.B. „3730192-Mustermann-GK21LR “. Wird eine Bearbeitung per E-Mail eingereicht, muss auch die Betreffzeile der E-Mail diese Informationen enthalten.
Die Bearbeitung beginnt mit einem Deckblatt. Das Deckblatt enthält den Namen, die Matrikelnummer und das Fachsemester sowie die Bezeichnung der Lehrveranstaltung. Der Bearbeitungstext ist mit einem Drittel der Seitenbreite als Korrekturrand zu erstellen. Die Bearbeitung ist mit einer Eigenständigkeitserklärung und einem Identitätsnachweis mit Lichtbild zu versehen; dies kann ein Scan oder eine Fotografie eines Lichtbildausweises sein.
Ausreichend und empfohlen ist die Verwendung des Studierendenausweises; es genügt eine Auflösung, bei der der Text auf dem Identifikationsdokument lesbar und das Lichtbild im Wesentlichen erkennbar ist. Wird ein Scan oder eine Fotografie des Personalausweises verwendet, liegt in der Verwendung die Einwilligung in die Datenerhebung und -verarbeitung zur Identitätsprüfung i.S.d. § 20 Abs. 1 S. 3 PAuswG.
Die Eigenständigkeitserklärung soll folgenden Inhalt haben „Hiermit bestätige ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst habe. Längere wörtliche Übernahmen aus anderen Werken habe ich unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht.“ Der danach folgende Identitätsnachweis ersetzt die Unterschrift.
Zulässige Hilfsmittel
Bei der Bearbeitung ist die Verwendung von Lehrmaterial aller Art einschließlich aller online verfügbaren Hilfsmittel erlaubt, insbesondere die Heranziehung von online verfügbarer Literatur aus den Beständen der Universitätsbibliothek Leipzig. Nicht zulässig ist die Zusammenarbeit mit anderen oder die Hilfeleistung durch andere Personen während der Bearbeitungszeit.
Literaturnachweise sind nur erforderlich, wenn längere oder originelle Textpassagen wörtlich übernommen werden; in diesem Fall sind die übernommenen Passagen in Anführungszeichen zu setzen. Werden Nachweise gemacht, so erfordert der jeweils erste Nachweis aus einer Quelle den vollständigen Quellennachweis, danach sind Kurznachweise zulässig; ein Literaturverzeichnis ist nicht anzulegen.
Nichtteilnahme
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme bereits vorliegt, wenn Sie zu Beginn der Bearbeitungszeit zur zu ersetzenden Klausur angemeldet sind, auch wenn Sie dann keine Bearbeitung hochladen.
Nachteilsausgleich
Studierende, denen ein Nachteilsausgleich gewährt worden ist und an der Grundlagenklausur teilnehmen möchten, nehmen umgehend mit dem Prüfungsausschuss bzw. mit dem Lehrstuhl Kontakt auf.
Abschlussklausur Sachenrecht
Ablauf der Abschlussklausur Sachenrecht
Sachverhalt
Prüfungsablauf
Die Online-Ersatzleistungskontrolle findet am Montag den 08.02.2021 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.
Prüfungsplattform ist Moodle.
Die Einschreibung in den Moodle-Kurs ersetzt NICHT die erforderliche Anmeldung bei AlmaWeb. Teilnehmer/innen die zur Abschlussklausur Sachenrecht nicht bei AlmaWeb angemeldet sind, werden bei den Korrekturen der Online- Ersatzleistungskontrolle auch dann nicht berücksichtigt, wenn sie im Moodle-Kurs eingetragen waren und dort eine Arbeit hochgeladen haben.
Studierende, die zu Beginn der Bearbeitungszeit für die zu ersetzende Klausur angemeldet sind, sind Teilnehmer/-in im prüfungsrechtlichen Sinne. Das bedeutet, dass das Nicht-Einreichen einer Online-Ersatzleistungskontrolle keine Nicht-Teilnahme, sondern einen Fehlversuch darstellt. Studierende, die nicht an einer Online-Ersatzleistungskontrolle teilnehmen wollen, müssen sich daher rechtzeitig in AlmaWeb (nicht in Moodle!) von der zu ersetzenden Klausur abmelden.
Zu Beginn der Bearbeitungszeit wird der Sachverhalt im Moodle-Kurs zum Download bereitgestellt. Für den Fall technischer Schwierigkeiten wird der Sachverhalt zusätzlich auf der Lehrstuhlhomepage zum Download bereitgestellt. Die Teilnehmer/-innen verfassen ihre Bearbeitungen außerhalb der Räume der Universität und laden die Bearbeitung als PDF-Dokument bis zum Ende der Bearbeitungszeit in dem Moodle-Kurs hoch. Für den Fall technischer Schwierigkeiten nutzen Sie die Emailadresse des Lehrstuhls unter:
sekretariat.haertlein@uni-leipzig.de
an die im Störungsfall die Bearbeitung (ebenfalls als PDF- Dokument) bis zu drei Minuten nach Ende der Bearbeitungszeit gesendet werden kann.
Form der Bearbeitung
Das PDF-Dokument ist mit einem digitalen Textverarbeitungsprogramm zu erstellen; möglich ist jedoch auch die Erstellung eines PDF-Dokuments mit bildlicher Wiedergabe (Scans, Fotografien) einer handschriftlichen Bearbeitung. Der Dateiname ist nach folgendem Muster zu bilden:
Matrikelnummer-Nachname-AK21SR.pdf
also z.B. „3730192-Mustermann-AK21SR “. Wird eine Bearbeitung per E-Mail eingereicht, muss auch die Betreffzeile der E-Mail diese Informationen enthalten.
Die Bearbeitung beginnt mit einem Deckblatt. Das Deckblatt enthält den Namen, die Matrikelnummer und das Fachsemester des Teilnehmers oder der Teilnehmerin sowie die Bezeichnung der Lehrveranstaltung, zu der die Bearbeitung gehört. Der Bearbeitungstext soll ein Drittel der Seitenbreite als Korrekturrand lassen. Die Bearbeitung endet mit einer Eigenständigkeitserklärung und einem Identitätsnachweis mit Lichtbild; dies kann ein Scan oder eine Fotografie eines Lichtbildausweises sein. Ausreichend und empfohlen ist die Verwendung des Studierendenausweises; es genügt eine Auflösung, bei der der Text auf dem Identifikationsdokument lesbar und das Lichtbild im Wesentlichen erkennbar ist. Wird ein Scan oder eine Fotografie des Personalausweises verwendet, liegt in der Verwendung die Einwilligung in die Datenerhebung und -verarbeitung zur Identitätsprüfung i.S.d. § 20 Abs. 1 S. 3 PAuswG.
Die Eigenständigkeitserklärung soll folgenden Inhalt haben „Hiermit bestätige ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst habe. Längere wörtliche Übernahmen aus anderen Werken habe ich unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht.“ Der danach folgende Identitätsnachweis ersetzt die Unterschrift.
Zulässige Hilfsmittel
Bei der Bearbeitung ist die Verwendung von Lehrmaterial aller Art einschließlich aller online verfügbaren Hilfsmittel erlaubt, insbesondere die Heranziehung von online verfügbarer Literatur aus den Beständen der Universitätsbibliothek Leipzig. Nicht zulässig ist die Zusammenarbeit mit anderen oder die Hilfeleistung durch andere Personen während der Bearbeitungszeit.
Literaturnachweise sind nur erforderlich, wenn längere oder originelle Textpassagen wörtlich übernommen werden; in diesem Fall sind die übernommenen Passagen in Anführungszeichen zu setzen. Werden Nachweise gemacht, so erfordert der jeweils erste Nachweis aus einer Quelle den vollständigen Quellennachweis, danach sind Kurznachweise zulässig; ein Literaturverzeichnis ist nicht anzulegen.
Nichtteilnahme
Nehmen Studierende an einer Online-Ersatzkontrolle teil, die eine Abschluss- oder Wiederholungsklausur ersetzt, führt dies nicht dazu, dass etwaige Wiederholungsversuche deshalb schneller verfristen. Vielmehr gilt: Nimmt ein/e Studieren- de/r nicht an einer Ersatzleistungskontrolle teil, die eine Abschluss- oder Wiederholungsklausur ersetzt, verlängert sich die Frist für den ersten Wiederholungsversuch (§ 14 Absatz 1 Satz 1 der Prüfungsordnung) bei einer ersetzten Abschlussklausur um vier Monate und bei einer ersetzten Wiederholungsklausur um zehn Monate; für die zweite Wiederholung gilt der Termin einer Ersatzleistungskontrolle nicht als nächstmöglicher Prüfungstermin (§ 14 Absatz 1 Satz 4 der Prüfungsordnung). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme bereits vorliegt, wenn Sie zu Beginn der Bearbeitungszeit zur zu ersetzenden Klausur angemeldet sind, auch wenn Sie dann keine Bearbeitung hochladen.
Nachteilsausgleich
Sofern bereits ein Nachteilsausgleich gewährt worden ist, muss geprüft werden, ob und inwieweit er der neuen Prüfungssituation anzupassen ist. Studierende, denen ein Nachteilsausgleich gewährt worden ist und an der Wiederholungsklausur teilnehmen möchten, nehmen umgehend mit dem Prüfungsausschuss bzw. mit dem Lehrstuhl Kontakt auf.
Pflichtfach und Grundlagenfächer
Dozent:
Professor Dr. Lutz Haertlein
Zeit und Ort:
Fr., 09.00 – 11.00 Uhr, Audimax
Fr., 11.00 – 13.00 Uhr, Audimax
(Raumangabe unter Vorbehalt von Online-Vorlesungen - Informationen zum hybriden Vorlesungsablauf folgen zeitnah)
Teilnehmerkreis:
Studierende ab dem 3. Semester.
Vorkenntnisse:
BGB I und II
Die Materialien werden über Moodle hochgeladen. Bitte melden Sie sich für den Kurs an.
Teilnehmerkreis:
Studierende ab dem 1. Fachsemester
Zeit und Ort:
Donnerstags, 13:00 - 15:00 Uhr, Hörsaal 7
(Raumangabe unter Vorbehalt von Online-Vorlesungen - Informationen zum hybriden Vorlesungsablauf folgen zeitnah)
Veranstaltungsbeginn:
15.10.2020
Inhalt:
Das Studium der Rechtswissenschaft setzt den intensiven Umgang mit Rechtsnormen, Fachtexten und Sachverhaltsschilderungen voraus. Die juristische Literatur zeichnet sich dabei durch ein hohes Abstraktionsniveau, eine präzise Fachsprache und eine ganz eigene Systematik aus. Das Lesen und Verstehen juristischer Texte stellt insofern spezielle Anforderungen an die Lesenden. Gutes „Legal Reading“ – also die Fähigkeit, juristische Texte zu meistern – ist damit eine Schlüsselqualikation für ein erfolgreiches Studium.
In der Vorlesung lernen die Teilnehmenden den richtigen Umgang mit Gesetzen, Urteilen, Kommentaren, Aufsätzen, Sachverhalten, Lehrmaterialien und Datenbanken. Dabei geht es darum, mit den Eigenheiten der jeweiligen Textarten umzugehen und effziente Lesestrategien zu erlernen, die sowohl ein besseres Verständnis fördern, als auch beim Lernen und in der Klausursituation Zeit sparen.
Vorlesungsbegleitend wird ein Tutorien angeboten, in welchen die Inhalte der Vorlesung vertieft, durch weitere Übungen trainiert und auf die Abschlussklausur vorbereitet wird. Informationen zur Einschreibung sowie den Terminen der Tutorien werden zu Beginn des Semesters bekanntgegeben.
Die Materialien werden über Moodle hochgeladen. Bitte melden Sie sich für den Kurs an.
Vorlesungsbegleitend wird die Auswahl und Erfassung juristischer Texte - Rechtsnormen, Gerichtsentscheidungen, Verträge (insbes. AGB), Literatur (Lehrbücher, Kommentare und Handbücher, Monographien, Aufsätze), Tatsachenvorbringen (Klausursachverhalte, Parteivortrag), Lesetechniken und -strategien vermittelt. Ziel der Veranstaltung ist es, Studierende dazu zu befähigen, Gesetze, Sachverhalte und Verträge zu verstehen (Auslegung) und juristische Literatur ertragreich zu nutzen. Das Tutorium bereitet zudem durch verschiedene Übungen gezielt auf die Grundlagenklausur der Vorlesung Legal Reading vor.
Die Einschreibung erfolgt über AlmaWeb und ist mit Beginn der Vorlesungszeit möglich. Auf die Einzelheiten wird auch in der ersten Legal Reading Vorlesung nochmals gesondert hingewiesen.
(Raumangabe unter Vorbehalt von Online-Vorlesungen - Informationen zum hybriden Vorlesungsablauf folgen zeitnah)
Allgemeine Veranstaltungsinformation:
Die Materialien werden über Moodle hochgeladen. Bitte melden Sie sich für den Kurs an.
Für das Tutorium ist grundsätzlich ein Gesetzestext (insb. BGB) mitzubringen. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an Email.
Vorlesungen zum Schwerpunktbereich
Dozent:
Herr Prof. Dr. Haertlein
Vorlesungsbeginn:
Oktober 2020
Zeit und Ort:
Di., 9:00 - 11:00 Uhr, HS 15
(Raumangabe unter Vorbehalt von Online-Vorlesungen - Informationen zum hybriden Vorlesungsablauf folgen zeitnah)
Teilnehmerkreis:
Studierende ab dem 5. Semester mit SPB 5 (Bank-und Kapitalmarktrecht) und SPB 9 (Unternehmensrecht).
Vorkenntnisse:
BGB I–III
Inhalt:
Die Vorlesung dient dem Erwerb bankrechtlicher Grundkenntnisse. Sie führt in das Bankrecht und seine Rechtsgrundlagen ein. Gegenstand der Vorlelung sind die Grundzüge des Aufsichtsrechts, des Aktivgeschäfts (Darlehensrecht einschließlich Verbraucherdarlehen und Immobilienfinanzierung), des Einlagengeschäfts, der Anlage-und Vermögensberatung der Finanzdienstleistungsinstitute und anderer Berater und etwaiger Schadensersatzansprüche bei Falschberatung. Ferner werden das Recht des Zahlungsverkehrs (Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte etc.) sowie das Effekten-und Finanzkommissionsgeschäft, die Wertpapierverwahrung und das Ombudsmannverfahren behandelt.
Die Materialien werden über Moodle hochgeladen. Bitte melden Sie sich für den Kurs an.
Dozent:
RA Prof. Dr. Alexander Burger
Zeit und Ort:
Fr., 09.30 – 12.30 Uhr, 14-tägig, SR 412
(Raumangabe unter Vorbehalt von Online-Vorlesungen - Informationen zum hybriden Vorlesungsablauf folgen zeitnah)
am 30.10., 20.11., 4.12.2020, 15.1., 29.1., 5.2.2021
Teilnehmerkreis:
Studierende ab dem 5. Semester mit Schwerpunktbereich 5 und 9
Vorkenntnisse:
BGB I, II und III, Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht
Inhalt:
Die Vorlesung bietet eine Einführung in die Praxis des Kapitalmarktrechts und dient gleichzeitig als Ergänzung und Vertiefung für die Vorlesung Kapitalmarktrecht. Vorkenntnisse des Kapitalmarktrechts werden nicht vorausgesetzt.
Literatur:
Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Sonstige Hinweise:
Die Veranstaltung ist Wahlfach kraft Anzeige und Bekanntmachung (§ 26 Abs. 6 StudO) im Schwerpunktbereich 5 (Bank- und Kapitalmarktrecht).
Die Materialien werden über Moodle hochgeladen. Bitte melden Sie sich für den Kurs an.
Dozent:
RA Professor Dr. Hervé Edelmann
Zeit und Ort:
Fr., 09.30 – 16:00 Uhr, Burgstr. 21, Raum 4.33
(Raumangabe unter Vorbehalt von Online-Vorlesungen - Informationen zum hybriden Vorlesungsablauf folgen zeitnah)
am 13.11., 27.11., 18.12.2020
Teilnehmerkreis:
Studierende ab dem 5. Fachsemester mit Schwerpunktbereich 5 (Bank- und Kapitalmarktrecht)
Vorkenntnisse:
BGB I–III, Bankrecht I
Inhalt:
Die Vorlesung dient der Vertiefung der in der Vorlesung Bankrecht I vermittelten bankrechtlichen Grundkenntnisse. Gegenstände sind z.B. das Aufsichtsrecht (Vertiefung). das Treuhandkonto, SCHUFA und Bankauskunft, Darlehens-recht einschl. Verbraucherdarlehen, Passivgeschäft einschl. Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, Effekten- und Finanzkommissionsgeschäft, die Wertpapierverwahrung sowie das Ombudsmannverfahren.
Die Materialien werden über Moodle hochgeladen. Bitte melden Sie sich für den Kurs an.
Literatur:
Tonner/Krüger, Bankrecht; Krepold/Fischbeck, Bankrecht; Bankrecht, Beck-Texte im dtv, 46. Auflage 2019
Im Wintersemester 2020/21 wird Herr Prof. Dr. Lutz Haertlein einen Klausurenkurs zur Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsklausur im Bank- und Kapitalmarktrecht anbieten.
Dozent:
Professor Dr. Lutz Haertlein
Zeit:
Zu den Terminen am:
Montag, 19.10.2020
Montag, 26.10.2020
Montag, 02.11.2020
Montag 09.11.2020
Montag, 16.11.2020
jeweils ab um 09:00 Uhr wird der Sachverhalt zur Klausurbearbeitung im Moodle-Kurs hochgeladen.
Besprechungstermine jeweils 11:00 - 13:00 Uhr in der Burgstr. 27 Raum 5.01:
Klausur 1 Mittwoch 28.10.2020
Klausur 2 Mittwoch 04.11.2020
Klausur 3 Mittwoch 11.11.2020
Klausur 4 Donnerstag 19.11.2020
Klausur 5 Mittwoch 25.11.2020
Teilnehmer:
Studierende ab dem 5. Semester mit Schwerpunktbereich 5 (Bank- und Kapitalmarktrecht)
Inhalt:
Es werden fünf Klausuren im Umfang von 4 Zeitstunden angeboten, die korrigiert und besprochen werden. Der Kurs dient der Vertiefung bank- und kapitalmarktrechtlicher Kenntnisse sowie der Wiederholung und der Vorbereitung auf die Klausur im Schwerpunktbereich 5 (Bank- und Kapitalmarktrecht).
Ablauf:
Der Klausurenkurs findet zu den bekanntgemachten Terminen statt. Die Sachverhalte werden an den jeweiligen Tagen (ausschließlich) online bereitgestellt. Die Klausurlösung (handschriftlich und eingescannt oder computergeschrieben) kann bis spätestens einen Tag nach Klausurstellung an den Lehrstuhl per Email (möglichst als PDF) geschickt werden. Die Besprechungstermine erfolgen online.
Literatur:
Allgemein zur Methodik der Fallbearbeitung und der Examensvorbereitung im Zivilrecht: Braun, Der Zivilrechtsfall, 5. Aufl. 2012; Hadding/Hennrichs, Die HGB-Klausur, 3. Aufl. 2003; Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, 26. Aufl. 2017; Tonner/Krüger, Bankrecht, 3. Aufl. 2019; Petra Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 10. Aufl. 2019; Poelzig, Kapitalmarktrecht, 1. Aufl. 2018
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an: Email.
Die Materialien werden über Moodle hochgeladen. Bitte melden Sie sich für den Kurs an.
Seminare
Semester:
Sommersemester 2020/21
Dozent:
Professor Dr. Lutz Haertlein
Zeit und Ort:
Blockseminar zum Ende des Semesters
Teilnehmerkreis:
Studierende ab dem 4. Semester.
Vorkenntnisse:
Vorlesungen Bürgerliches Recht I-III, möglichst Handelsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht.
Inhalt:
Neuere Entwicklungen im Bank- u. Kapitalmarktrecht
Weitere Informationen, insbesondere zur Anmeldung, entnehmen Sie bitte dem Aushang.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Moodle. Bitte melden Sie sich für den Kurs an.