Für diesen ersten Teil Ihres Pflichtfachstudiums sind in der Regel die ersten drei Semester vorgesehen. In dieser Zeit legen Sie die Zwischenprüfung ab und erwerben mindestens einen Grundlagenschein. Der Stoff wird in Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften (AGs) vermittelt.

Zwischenprüfung
Mit der Zwischenprüfung qualifizieren Sie sich für das Hauptstudium. Sie haben die Zwischenprüfung bestanden, wenn Sie erfolgreich an den folgenden Prüfungen teilgenommen haben:
- 3 Klausuren im Bürgerlichen Recht
- 2 Klausuren Öffentliches Recht
- 2 Klausuren Strafrecht
- 1 Hausarbeit für Anfangende
Die Klausuren dauern jeweils zwei Zeitstunden. Die Hausarbeit für Anfangende schreiben Sie in den Semesterferien. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen.
Näheres regeln die §§ 5, 14 und 17 der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft.
Nutzen Sie auch unseren Ablaufplan für die Zwischenprüfung.
Über die bei den Klausuren zugelassenen Hilfsmittel informieren in der Regel die zuständigen Institute oder Lehrstühle vorab auf ihren Webseiten.
Anmeldung zu den Teilleistungen der Zwischenprüfung
Um an einer Pflichtfachvorlesung teilnehmen zu können, ist die vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Mit der Anmeldung zu einer Pflichtfachvorlesung
erfolgt automatisch immer die Anmeldung zur jeweiligen Abschlussklausur.
Alle Details zu Pflichtanmeldung und Prüfungsterminen
Grundlagenschein
Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Rechtssoziologie stellen interdisziplinäre Bezüge zu anderen Fachgebieten her. Da im Semester mehrere Grundlagenfächer angeboten werden, können auch mehrere ausgewählt und besucht werden. Den Grundlagenschein erhalten Sie, wenn Sie die zweistündige Abschlussklausur bestehen.
Der Grundlagenschein ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschritten im Hauptstudium.
Anmeldung zum Grundlagenfach
Um am Grundlagenfach teilnehmen zu können, ist die vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Mit der Anmeldung zum Grundlagenfach erfolgt automatisch immer die Anmeldung zur jeweiligen Abschlussklausur.
Alle Details zuR Pflichtanmeldung und Prüfungsterminen
Leitungsnachweise bei BAföG-Bezug
Für alle, die BAföG beziehen, gelten Zwischenprüfung und Grundlagenschein als Leistungsnachweise.
Am Ende des 3. Fachsemester müssen Sie die folgenden Leistungnachweise vorlegen:
- Grundlagenschein
- Bestandene Zwischenprüfung
Arbeitsgemeinschaften
Gemeinsam geht es oft besser und schneller mit dem Lernen. Zu den vielen Dingen, die das Jurastudium in Leipzig für Sie einfacher machen, zählen Arbeitsgemeinschaften. Allen Studierenden ist ein Platz in einer AG in den Fachbereichen Öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht sicher.
Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie automatisch ein Anrecht auf Teilnahme und Lehrmaterial.
Übersicht der angebotenen Arbeitsgemeinschaften im WS 2020/21
1. Fachsemester:
Zivilrecht - BGB I
132 KB
Strafrecht - Strafrecht I
111 KB
Öffentliches Recht - Staatsrecht I
134 KB
3. Fachsemester:
Zivilrecht - BGB III (Sachenrecht/Gesetzliche Schuldverhältnisse)
127 KB
Strafrecht - Strafrecht III
103 KB
Öffentliches Recht - Allgemeines Verwaltungsrecht
131 KB
