Personenprofil
Kurzprofil
Justus Meyer studierte Jura und Volkswirtschaftslehre in Bielefeld und Münster. Promotion und Habilitation bei Prof. Dr. Wolfgang Oehler in Bielefeld. Rufe an die Viadrina in Frankfurt/Oder und an die TU Dresden; dort 2000 Professor für Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung.
Justus Meyer lehrt und forscht seit 2007 in Leipzig. Hier bietet er regelmäßig Veranstaltungen zum Bürgerlichen Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Lauterkeitsrecht und UN-Kaufrecht, zur Rechtsvergleichung und Rechtsgeschichte an.
Forschungsschwerpunkte liegen im Vertrags- und Haftungsrecht, Handelsrecht, GmbH-Recht, Lauterkeitsrecht und UN-Kaufrecht.
Er engagiert sich seit langem beim DAAD und in der Alexander von Humboldt-Stiftung, ist als Gutachter für Unternehmen und öffentliche Stellen wie Ministerien und Gerichte tätig und hält auch als Schiedsrichter Kontakt zur Praxis. Seit seiner Assistentenzeit ist er zudem auf verschiedenen Ebenen in der Praktikerausbildung aktiv.
Berufliche Laufbahn
- 04/1999 - 03/2000
Lehrstuhlvertretungen (München und Frankfurt/Oder), Ruf auf die Professur für Bürgerliches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte (abgelehnt), Ruf auf die Professur für Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung, TU Dresden (angenommen) - 04/2000 - 03/2007
Universitätsprofessor (TU Dresden) - seit 04/2007
Universitätsprofessor (Juristenfakultät, Leipzig)
Ausbildung
- 10/1982 - 03/1987
Jurastudium (Bielefeld, Münster), Erstes Staatsexamen - 10/1983 - 09/1985
Studium Volkswirtschaftslehre (Münster), Vordiplom - 11/1987 - 10/1990
Referendariat (OLG Hamm, Speyer, New York), zweites Staatsexamen - 06/1989 - 02/1999
Wiss. Hilfskraft, dann Assistentbei Prof. Dr. Wolfgang Oehler, Universität Bielefeld, Promotion ("Instruktionshaftung") Habilitation ("Haftungsbeschränkung ...")
Gremien Mitgliedschaften
- 02/2004 - 02/2019
Deutscher Akademischer Austauschdienst(Auswahlkommissionen und Gutachter) - seit 10/2006
Alexander von Humbold Stiftung(Gutachter) - seit 04/2011
DAAD Programm PROMOS(Gutachter)
Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls liegen im Vertrags- und Haftungsrecht, Handelsrecht, GmbH-Recht, Lauterkeitsrecht und UN-Kaufrecht.
Seit der Promotion liegt ein Interessenschwerpunkt von Justus Meyer im Produkthaftungsrecht. Bis heute diskutiert er regelmäßig auch mit Praktikern aktuelle Entwicklungen wie auch Schnittstellen zum Recht der Produktsicherheit und Arbeitssicherheit.
Zum Handelsrecht liegen insbesondere kleine Lehrbücher und ein größerer Beitrag zum Europäischen Handelsrecht vor, und es ist noch ein Verlagsvertrg offen. Im Gesellschaftsrecht beschäftigt sich Justus Meyer vor allem mit der GmbH, die nach Anzahl und wirtschaftlichem Gewicht die wichtigste Gesellschaftsform in Deutschland darstellt.
Justus Meyer ist ein entlegener Sproß der Mestmäcker-Schule und befasst sich im Wettbewerbsrecht vor allem mit dem Lauterkeitsrecht. Diesem Interesse entspringt das Handbuch zum Gewerblichen Rechtsschutz, das er mit seinem Dresdener Kollegen Götting und seinem Freund aus Studientagen, Ulf Vormbrock, herausgibt.
Zunehmenden Raum nimmt die internationale Perspektive ein. Interessenschwerpunkte liegen insoweit beim UN-Kaufrecht und allgemein bei der Rechtsvergleichung. Ein aktuelles Projekt widmet sich der Rechtsvergleichung für junge Semester.
Allgemein liegt ein besonderes methodisches Kennzeichen der Forschungstätigkeit am Lehrstuhl in der Einbeziehung der Rechtstatsachenforschung sowie der ökonomischen, historischen und rechtsvergleichenden Perspektive.
Justus Meyer bietet an der Juristenfakultät in Leipzig regelmäßig Veranstaltungen zum Bürgerlichen Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Lauterkeitsrecht und UN-Kaufrecht, zur Rechtsvergleichung und zur Rechtsgeschichte sowie Workshops zum juristischen Vortragen an.
Er legt besoderen Wert auf interisziplinäre Perspektiven, Querverbindungen und die Einbettung in historische und rechtsvergleichende Kontexte.
Die Grundlagenvorlesung "Einführung in die Rechtsvergleichung" soll schon Erstsemestern eine Idee von den internationalen Dimensionen des Rechts und von dem Zauber und Reichtum geben, der entsteht, wenn Rechtsprobleme nicht nur als der Warte der eigenen aktuellen Rechtsordnung betrachtet werden.
Lehrveranstaltungen sollen Gelegenheit zu akademischem Miteinander sein. Das ist in großen Vorlesungen nur sehr begrenzt möglich. Deshalb liegen uns auch die Veranstaltungen für Kleingruppen besonders am Herzen wie Seminare, nicht zu große AGs, das Kolloquium zum Römischen Recht und vor allem die regelmäßigen SQ-Workshops, in denen das juristische Argumentieren und Vortragen trainiert wird.
Schließlich dienen auch Veranstaltungen für andere Fakultäten, in dualen Ausbildungsgängen und in der Weiterbildung von Praktikern dazu, andere Perspektiven kennenzulernen und immer wieder neue Eindrücke zu gewinnen, die dann auch wieder in die Lehre einfließen können.