Studierende, die im Wintersemester 2023/24 Prüfungen im Schwerpunktbereich ablegen möchten und noch nicht zur Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen sind, werden darauf hingewiesen, dass der Zulassungsantrag zur Schwerpunktbereichsprüfung bis spätestens zum Vorlesungsende, also dem 15.07.2023, persönlich im jeweiligen Schwerpunktbüro (SPB 1-6 Frau Markstein, SPB 7-12 Frau Kluge) eingereicht werden muss.