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Studierende, die im Wintersemester 2025/26 Prüfungen im Schwerpunktbereich ablegen möchten und noch nicht zur Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen sind, werden darauf hingewiesen, dass der Zulassungsantrag zur Schwerpunktbereichsprüfung bis spätestens zum Vorlesungsende, also den 12.07.2025, persönlich im jeweiligen Schwerpunktbüro (SPB 1-6 Frau Markstein, SPB 7-13 Frau Kluge) eingereicht werden muss.

Hinweis: Das Schwerpunktbüro für SPB 1-6 ist im Zeitraum vom 30.06.-04.07.2025 geschlossen. Bitte geben Sie Ihre Zulassungsanträge möglichst noch vor der Schließzeit ab. Fehlende Nachweise können nachgereicht werden.