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Die Listen für die Einschreibung als Zuhörer der mündlichen Prüfungen liegen im Studienbüro aus. Zu den Sprechzeiten können Sie sich einschreiben.

Zur staatlichen Pflichtfachprüfung bereits zugelassene Bewerber können gem. § 26 Abs. 4 Satz 2 SächsJAPO bei der mündlichen Prüfung zuhören. Hierzu müssen sie sich vorab in Zuhörerlisten einzutragen. Die Listen werden ca. drei Wochen vor Beginn der mündlichen Prüfung im Studienbüro der Juristenfakultät ausgelegt und eine Woche vor Prüfungsbeginn an die Örtliche Prüfungsleiterin beim Landgericht Leipzig weitergeleitet. Die Prüfungszulassung ist bei Eintragung in die Zuhörerliste nachzuweisen. Der Nachweis kann durch den Zulassungsbescheid oder Vorlage der Ladung zur mündlichen Prüfung geführt werden. Die Zuhörer haben sich rechtzeitig vor Prüfungsbeginn vor dem Prüfungsraum einzufinden. 

Rechtsstudenten, die noch nicht für die staatliche Pflichtfachprüfung zugelassen sind und in Ausnahmefällen auch sonstige Personen können durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission nach seinem Ermessen als Zuhörer in der mündlichen Prüfung zugelassen werden. 

Melden Sie sich rechtzeitig vor Beginn der mündlichen Prüfung bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission.