Zur staatlichen Pflichtfachprüfung bereits zugelassene Rechtsstudenten können bei der mündlichen Prüfung zuhören.
Ab sofort werden im Studienbüro der Juristenfakultät Listen für Zuhörer ausliegen, in welche sich interessierte Studenten eintragen können.
Die Prüfungszulassung ist bei Eintragung in die Zuhörerliste nachzuweisen.
Zuhörer haben sich rechtzeitig ca. 15 min. vor Prüfungsbeginn vor dem Prüfungsraum einzufinden.