Die englischsprachige Veranstaltung widmet sich dem Verfassungsrecht aus rechtsvergleichender Perspektive. Im Schwerpunkt wird dabei das deutsche und das US-amerikanische Verfassungsrecht zueinander in Bezug gesetzt. Punktuell wird auch auf Entwicklungen in anderen Ländern wie z.B. Kanada, Indien und Südafrika eingegangen. Die Vorgehensweise ist fallorientiert, besprochen werden sowohl menschenrechtliche (u.a. Abtreibungsrecht, Suizidhilfe, Covid-19, Gleichheitsrechte) als auch organisationsrechtliche Fragestellungen (u.a. Stellung der Verfassungsgerichtsbarkeit, Gesetzgebungskompetenzen, Verfahren der Verfassungsänderung).
Die Veranstaltung findet mittwochs von 9 bis 11 Uhr in S 127 statt.
Es besteht - bei Anmeldung in Almaweb - die Möglichkeit des Erwerbs des Sprachenscheins.
Weitere Informationen finden Sie im Aushang
94 KB und im Moodle-Kurs