Inhalt
Künstliche Intelligenz (KI) und darauf basierende Systeme erhalten zunehmend Bedeutung in vielen Lebensbereichen. Sind mit der KI Chancen oder Risiken verbunden? Bei Risiken ist der Einsatz von Recht gefragt. Wie soll KI in der juristischen und insbesondere in der anwaltlichen Praxis eingesetzt werden? Wie soll mit Chancen und Gefahren der neuen Technik juristisch umgegangen werden? Die Technik ist neu und eine Anwendungspraxis entwickelt sich derzeit rasant.
Die Teilnehmer/innen (TN) lernen die KI in der derzeitigen Praxis kennen und ordnen die Wirkungsweise der Technik ein. Sie lernen die Regulierungsbemühungen kennen und bewerten gesetzliche Vorschläge und deren konkrete Umsetzung in der Praxis.
Die TN können die Wirkung, die Chancen und Risiken der KI und der juristischen Praxis einordnen. Sie diskutieren die derzeitigen Einsatzmöglichkeiten, die Regulierungsideen und die ethischen Fragestellungen. Sie bewerten die gesetzlichen Ansätze. Sie verteidigen eigene rechtliche und ethische Positionen durch Vorträge und Ausarbeitungen. Sie überzeugen durch ihre Schlüsselqualifikationen Gesprächsführung und Kommunikationsfähigkeit.
Literatur
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689
https://commission.europa.eu/news/ai-act-enters-force-2024-08-01_de
Becker/Feuerstack, Die EU-KI-Verordnung, KIR 2024, 62
Braun, Künstliche Intelligenz im Vergabeverfahren, NZBau 2023, 563
Guckelberger: Hochrisiko-KI-Systeme in der Verwaltung, DÖV 2025, S. 45
Raquet, Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Personalverwaltung, öAT 2024, 246
Vasel, Sieben Sünden und Defizite europäischer KI-Regulierung, EuZW 2024, 829
Sonstige Hinweise
Es wird eine aktive Mitarbeit erwartet. Einschreibung nur nach persönlicher Bewerbung beim Dozenten möglich (braun(at)braun-zwetkow.de). In der Bewerbung ist die Motivation für den Kurs (maximal 10 Sätze) zu erläutern. Die Zulassung erfolgt nach dem Eingang und der Qualität der Bewerbung. Da die Schlüsselqualifikation interaktiv ausgestaltet ist (jeder TN haben regelmäßig vorzutragen) und aufeinander aufbaut, besteht Anwesenheitspflicht. Es werden maximal 15 TN zugelassen.