Die Aufnahmeanträge für die Einstellung in das Rechtsreferendariat zum 1. Mai 2024 sind bis zum 20. Februar 2024 einzureichen. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt einzelne Bewerbungsunterlagen fehlen, kann auf Antrag eine Nachfrist zur Einreichung gewährt werden. Dies gilt nicht für das Gesamtzeugnis der Ersten Juristischen Prüfung.
Die Bewerbungsunterlagen und sämtliche Informationen zum Rechtsreferendariat in Sachsen können im Themenportal der sächsischen Justiz eigenständig heruntergeladen und ausgedruckt werden.