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Liebe Studentinnen und Studenten,

aufgrund zahlreicher Fragen an das Dekanat zu Präsenzprüfungen an der Juristenfakultät im WS 2020/21 würde ich Ihnen gerne den Stand der Dinge erläutern.

1. Die Entscheidung des Fakultätsrats, einen Teil der Klausuren weiterhin als Präsenzklausuren stattfinden zu lassen, stammt aus der Zeit vor der akuten Verschärfung der Pandemielage kurz vor Weihnachten. Die Fakultätsgremien werden in dieser und der nächsten Woche darüber beraten, ob die Entscheidung im Lichte der gegenwärtigen Situation aufrechterhalten oder revidiert wird. Wir werden Sie darüber informieren, sobald eine Entscheidung des Fakultätsrats vorliegt.

2. Die Entscheidungslage ist nicht ganz einfach. Die Fakultät hat bereits alle Klausuren des laufenden Semesters, die im klassischen "juristischen" Format (Falllösung im Gutachtenstil) zu verfassen sind, auf Online-Ersatzleistungskontrollen umgestellt. Das ist vergleichsweise unproblematisch, weil juristische Falllösungen per se Transferleistungen sind; auch mit dem freien Einsatz von Literatur verlangen diese Prüfungsformate von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern juristische Kenntnis und Methodik, die bewertet werden kann (ähnlich wie in Hausarbeiten).

Bei den verbleibenden Klausuren ist dies anders, und das ist auch der wesentliche Grund, weshalb für sie bislang kein Ersetzungsbeschluss gefasst wurde. In den Grundlagenfächern (und dem Familienrecht) sind die bisher praktizierten Klausurformate für das Open Book-Format wenig geeignet, weil schon die Möglichkeit, Suchmaschinen einzusetzen, dazu führt, dass Wissensfragen viel zu trivial werden, um einen Leistungsstand festzustellen. Eine Umstellung auf Online-Ersatzleistungskontrollen erfordert hier zugleich eine Anpassung der Klausurformate, die von Fach zu Fach ganz unterschiedliche Schwierigkeiten aufwerfen kann. Aus diesem Grund können wir auch nicht kurzfristig eine pauschale Entscheidung treffen; wir müssen für jedes Fach prüfen, ob und wie eine Alternative in Form einer online-Ersatzleistungskontrolle aussehen kann. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir dafür etwas Zeit benötigen.

3. Die Ankündigung des Rektorats zur Verlängerung von Regelstudienzeit und Abgabefristen vom 18.12.2020 betrifft die Juristenfakultät und insbesondere den Studiengang Rechtswissenschaft schon deswegen nicht direkt, weil es sich um einen Staatsexamensstudiengang handelt, der spezifischen gesetzlichen Vorgaben unterliegt. Maßgeblich für alle Prüfungsangelegenheiten sind weiterhin die Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät und eventuell ergänzende Beschlüsse des Fakultätsrats. Sollten solche Beschlüsse getroffen werden, werden wir Sie darüber informieren.

Beste Grüße, und ein erfolgreiches Jahr Studienjahr 2021

Michael Zwanzger

(Studiendekan)