Die Bearbeitungszeit der Prüfungen beträgt zwei Zeitstunden (§ 17 Studienordnung).
Berechtigt für Abschlussklausuren sind alle diejenigen, die an der jeweiligen Pflichtvorlesung teilgenommen haben.
Die Teilnahmeberechtigung erlischt, wenn an der Abschlussklausur erfolgreich teilgenommen wurde. Ebenso wenn bereits drei Abschlussklausuren (einschließlich Wiederholungsklausuren) zur entsprechenden Vorlesung als nicht bestanden bewertet wurden.
Hier finden Sie die festgelegten Termine