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Im Sommersemester 2025 veranstalten Prof. Dr. Christoph Enders und Dr. Stefan Sinner ein gemeinsames Seminar zum Thema "Staatliches Krisenmanagement – Rechtsgüterschutz zwischen Unter- und Übermaßverbot".

Die Corona-Pandemie der Jahre 2020 bis 2023 hat nicht nur das Gesundheitssystem, sondern auch den Rechtsstaat auf die Probe gestellt. Die krisenhafte Situation, die Leben und Gesundheit vieler Menschen bedrohte, forderte eine schnelle Reaktion des Staates. Hat er dabei rechtsstaatliche Regeln ausreichend beachtet oder hat er es aus Sorge um das Schutzgut Leben am Respekt vor der Freiheit fehlen lassen? Weitere Krisensituationen oder gar die "Poly-Krise" bestimmen die gesellschaftliche, politische und rechtliche Debatte. Dabei stellt sich stets aufs Neue die Frage, ob der Staat im Umgang mit solchen Lagen die Freiheit des Einzelnen zu sehr beschränkt oder ob er im Gegenteil zur Sicherung der Rechte aller nicht stärker in die Rechte der Einzelnen eingreifen müsste. In diesem Seminar werden zunächst die Begriffe von Krise und Notstand geklärt sowie die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Gefahrenabwehr- und Krisenrechts behandelt und in einen geschichtlichen Zusammenhang gestellt. Im Anschluss soll an aktuellen Beispielen die staatliche Reaktion auf Krisensituationen betrachtet und anhand der im Grundlagenteil erarbeiteten Maßstäbe bewertet werden.

Die Teilnahme am Seminar setzt die Bereitschaft zur Übernahme einer Seminararbeit voraus. Deren schriftliche Ausarbeitung, mündliche Vorstellung (Referat) und Verteidigung im Rahmen der Diskussionen des Seminars ermöglicht den Erwerb eines Seminarscheins. Das Seminar kann als Zulassungsseminar für jeden Schwerpunktbereich oder als Prüfungsseminar im Schwerpunktbereich 13 (sämtliche Themen), sowie bei Bearbeitung der Themen unter Abschnitt A in den Schwerpunktbereichen 1 (Grundlagen des Rechts) und 2 (Staat und Verwaltung – auch Thema 10 e und 12) gewählt werden. Bei Prüfungskandidaten darf die verbindliche Übernahme eines Themas erst nach Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung erfolgen.

Zur Auswahl stehen folgende Themen:[1]

A) Grundlagen des "Krisenrechts"

1. Der Begriff der "Krise" – soziologische und politologische Konzepte (Z)

2. "Krise" und "Notstand" als juristische Begriffe (Z)

3. Gefahrenabwehr und Krisenrecht (Z, P)

4. Untermaßverbot und Schutzpflichten (Z, P)

5. taatliches Krisenmanagement im Spannungsfeld zwischen Effizienz, Gesetzesvorbehalt 
und Bestimmtheit (Z, P)

6. Gefahrenabwehr als Verwaltungsaufgabe (19. Jahrhundert) (P)

7. Die verfassungsstaatliche Bewältigung von Situationen des Staatsnotstandes – das Beispiel "Weimar" (P)

B) Die Reaktion des Staates auf Krisensituationen – anhand von Beispielen:

8. Streitkräfteeinsatz im Inneren Notstand – Das Luftsicherheitsgesetz – (BVerfGE 115, 118; 132, 1) (Z, P)

9. Gefahrenabwehr nach dem Infektionsschutzgesetz (bis zur Corona-Pandemie) – (BVerwGE 142, 205) (Z, P)

10. Staatliches Krisenmanagement nach dem Infektionsschutzgesetz während der Corona-Pandemie

11. Regeln – Die Entwicklung der Rechtslage im Bund und in Sachsen (Z)

12. Situation 1 – Aufenthalt im Freien (ohne Versammlungen) – (BVerfGE 159, 223; 
BVerwGE 177, 92) (Z, P)

13. Situation 2 – Versammlungen – (BVerwGE 179, 168) (Z, P)

14. Situation 3 – Schulschließungen – (BVerfGE 159, 355) (Z, P)

15. Situation 4 – Betriebsschließungen – (BVerwGE 177, 60; 178, 298; 178, 322) (Z, P)

16. Impfpflichten – (BVerfGE 162, 378; BVerwGE 33, 339; 176, 138) (Z, P)

17. Der Klimawandel als globale Krisenlage (BVerfGE 157, 30; EGMR, Urt. v. 9. April 2024 - 53600/20) (Z, P)

 

Das Seminar findet als Blockseminar am 3. und 4. Juli 2025 statt. Eine Vorbesprechung findet statt am 28. Januar 2025, 14:00 Uhr c. t., im Raum 5.19, Burgstraße 21.

 

Eine Voranmeldung per Mail ist möglich und wird erbeten unter Angabe des Namens und der Matrikelnummer, der Semesterzahl, ggf. des Schwerpunktbereichs (bei Prüfungskandidaten) sowie des vorrangigen Themenwunsches (und eines Ersatzwunsches) an: chenders(at)uni-leipzig.de. Die verbindliche Themenvergabe erfolgt bei der Vorbesprechung.

 

Kontakt für Rückfragen: chenders(at)uni-leipzig.destefan.sinner.3(at)uni-leipzig.de


[1] In Klammern der jeweilige Hinweis, ob das Thema als Prüfungs- und/oder Zulassungsseminar gewertet werden kann (Z = Zulassungsseminar, P = Prüfungsseminar).