Auf dieser Seite finden Sie Informationen über und Vorgaben zu Formalia von Klausuren, Hausarbeiten und Seminararbeiten ebenso wie Hilfsmittelbekanntmachungen.
Ein Anspruch auf Schnellkorrektur der Klausur im SPB 6 besteht nur, soweit man dies bei Abgabe der Klausur auf dem Deckblatt notiert hat. Nachträgliche Anträge auf Schnellkorrekturen werden nicht mehr entgegengenommen.
Bitte sehen Sie dringend davon ab, E-Mails in dieser Sache mit ihrem Klarnamen an die Professur zu senden. Sie laufen damit Gefahr, dass dadurch Ihre Anonymität aufgehoben wird und Ihre Arbeit nicht mehr korrigiert werden kann.
- Beispiel: Thesenpapier
- Anhang: Zitierung rechtsphilosophischer Texte