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Am 26./27. September 2024 richtete Prof. Eichenhofer gemeinsam mit PD Dr. Andreas Wimmer (Universität Innsbruck) in den Räumlichkeiten des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig den zweiten Teil einer deutsch-österreichischen Tandemtagung im Rahmen des internationalen Forschungsprojekts „Das Rechtsverhältnis - Ein Perspektivenwechsel im Öffentlichen Recht?“ aus.

Am 26./27. September 2024 richtete Prof. Eichenhofer gemeinsam mit PD Dr. Andreas Wimmer (Universität Innsbruck) in den Räumlichkeiten des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig den zweiten Teil einer deutsch-österreichischen Tandemtagung im Rahmen des internationalen Forschungsprojekts „Das Rechtsverhältnis - Ein Perspektivenwechsel im Öffentlichen Recht?“ aus.

 

Das Projekt forderte durch Vorträge aus den unterschiedlichsten Disziplinen des Öffentlichen Rechts und auch des Privatrechts das im Öffentlichen Recht dominierende „Denken vom Staat her“ heraus, das sich am anderen Ende in der Fokussierung auf die subjektiven Rechte der Bürger:innen niederschlägt. Dieser etatistisch und individualistische geprägte Blickwinkel - so die Kernthese - verengt die Perspektive auf das Gemeinwesen und kann die relationale Struktur, in deren Netz sich Gesellschaft, Staat und Individuen befinden und interagieren, nicht abbilden. Diesem Defizit will die Rechtsverhältnislehre und - theorie entgegenwirken, indem sie den relationalen Dimensionen zur Geltung verhilft. 

 

Der erste Teil der Doppeltagung fand im März 2024 im Verwaltungsgerichtshof der Österreichischen Republik in Wien statt. Dort ging es vor allem um die theoretischen Grundlagen sowie die allgemeinen Lehren und Strukturen der Rechtsverhältnislehre. Für einen inhaltlichen Überblick sei auf den hierzu bereits veröffentlichen Tagungsbericht verwiesen (Priebe/Lenschow/Böttner, Das Rechtsverhältnis – Ein Perspektivenwechsel im Öffentlichen Recht?, DÖV 2024, S. 787).

 

Zum zweiten Teil wurden die erarbeiteten Grundlagen einer praktischen Bewährungsprobe unterzogen. In ausgewählten Anwendungsfeldern und Referenzgebieten konnten hierbei eindrücklich die konkreten Vorzüge des „Denkens in Rechtsverhältnissen“ herausgearbeitet werden. Die Veröffentlichung eines ausführlichen Berichts zur Leipziger Tagung ist in Planung.