Nachricht vom

In einem Beitrag der Neuen Zürcher Zeitung zum BGH-Urteil vom 29.07.2021 (Az. III ZR 179/20: Ansprüche gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks, der unter dem Vorwurf der „Hassrede“ Beiträge gelöscht und Konten gesperrt hat) wird Herr Professor Paal mit einer Stellungnahme zitiert.