Datum/Uhrzeit: Uhr
Art: Vorlesung/Vortrag, Präsenz
Ort: Bundesverwaltungsgericht, Sitzungssaal VI, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig

Prof. Dr. Reinhard Greger, Richter am Bundesgerichtshof a.D., Lehrstuhlinhaber an der Universität Nürnberg und zertifizierter Mediator, beleuchtet in seinem Vortrag die Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung. Im Anschluss besteht die Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem Referenten. Jurist:innen, Studierende und interessierte Bürger:innen sind zum Vortrag herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Nach der Klärung des Begriffs “Außergerichtiche Streitsbeilegung” wird sich Prof. Dr. Reinhard Greger in seinem  Vortrag der Beantwortung folgender Fragen widmen:  

  • Dient die außergerichtiche Streitsbeilegung dem Recht? Ist die Verwirklichung des Rechts nicht orginäre Zweckbestimmung des Gerichtsverfahrens? Steht das Recht zur Disposition von Konfliktparteien, Schlichtern, Mediatorinnen?
  • Handelt es sich bei der außergerichtiche Streitsbeilegung um ein neues Phänomen? Woraus bezieht sie ihre Legitimation?
  • Ist die außergerichtiche Streitsbeilegung ein eigener Weg zur rechtsverwirklichung? Wie findet man diesen Weg - und ist er sicher?

Prof. Dr. Reinhard Greger war von 1975 bis 1996 im bayerischen Justizdienst sowie als Richter am Bundesgerichtshof tätig. Anschließend hatte er bis zur Versetzung in den Ruhestand im Jahre 2011 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit an der Universität Erlangen-Nürnberg inne.

Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Haftungsrecht, Justizreform und außergerichtliche Streitbeilegung.

Die Veranstaltung wird von der Leipziger Juristische Gesellschaft e. V. in Zusammenarbeit mit der Juristenfakultät Leipzig durchgeführt.