Datum/Uhrzeit: bis Uhr
Art: Podiumsdiskussion/Gesprächsrunde, Präsenz
Ort: HS 8

Am 29.11.2023 finden erneut die Rechtspolitische Gespräche statt. Unsere Mitarbeiterin Johanna Hahn, LL.M. (Harvard), hält einen Vortrag den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung in der Strafverfolgung. Im Anschluss gibt es eine von Prof. Dr. Elisa Hoven moderierte Diskussion.

80 Millionen unter Verdacht? Der Einsatz automatisierter Gesichtserkennung in der Strafverfolgung

Heimlich aus einer Menge einen einzelnen Menschen herausgreifen, ihn identifizieren, beobachten und orten: das macht automatisierte Gesichtserkennung mittlerweile möglich. Die Welt wird täglich überflutet von Milliarden Fotos, Videos und Livestreams – aus diesen Massen einen einzelnen Menschen per Gesichtserkennung herauszugreifen, erlaubt es, eine Menge über ihn herauszufinden: was er gerade tut und wo er sich aufhält, was er letzte Woche getan hat und ob er in einer Moschee, bei LGBTQ+-Protesten oder auf einer Klimaschutz-Demo war. Die Technologie macht es aber auch möglich, Straftäter aus Videoaufnahmen zu identifizieren und Gewalttäter auf der Flucht aufzuspüren und festzunehmen. Strafverfolgungsbehörden weltweit haben daher begonnen, regelmäßig automatisierte Gesichtserkennung einzusetzen. Vor allem in China und Russland wird die Technologie verwendet. In den USA setzt mindestens jede vierte Polizeibehörde auf automatisierte Gesichtserkennung; die Hälfte der erwachsenen US-Amerikaner – über 117 Millionen Menschen – sind in Gesichtserkennungsdatenbanken gespeichert.

 

Auch in Deutschland verwenden Strafverfolgungsbehörden Gesichtserkennung um Straftäter zu identifizieren. Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei und die Landespolizeien führen pro Jahr mehr als 20.000 Recherchen im Gesichtserkennungssystem (GES) des BKA durch - Tendenz steigend. Im Lichtbildbestand im polizeilichen Informationssystem INPOL sind rund 6,7 Millionen Portraitbilder von 4,6 Millionen Personen recherchefähig gespeichert. Die Bundespolizei hat ihre Treffer bei der Personensuche mithilfe von Gesichtserkennung im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. 2022 wurden mit der Technik 2.853 unbekannte Per­sonen identifiziert, im Vorjahr waren es noch 1.334.

 

Der Entwurf einer KI-Verordnung auf EU-Ebene enthält auch Vorschläge für eine Regulierung des Einsatzes automatisierter Gesichtserkennung durch die Strafverfolgungsbehörden. Wie sind diese Vorschläge zu bewerten? Können sie die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ausreichend schützen? Wie können Fehlidentifizierungen und Festnahmen Unschuldiger verhindert werden? Sollte Gesichtserkennung in den Händen der Polizei vollständig verboten werden? 

Gemeinsam mit unserer Referentin Johanna Hahn wollen wir über diese und andere Fragen in der nächsten Auflage der Rechtspolitischen Gespräche am 29.11.2023 um 19:30 Uhr diskutieren.

Johanna Hahn, LL.M. (Harvard), wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Leipzig, promoviert zum Einsatz automatisierter Gesichtserkennung. Sie wird in einem Impulsvortrag die Technologie und verschiedene Einsatzszenarien von Gesichtserkennung vorstellen, über Risiken sprechen und mit dem Publikum darüber diskutieren, wie automatisierte Gesichtserkennung gesetzlich geregelt werden sollte.

Moderiert wird das Gespräch und die anschließende Diskussion von Prof. Dr. Elisa Hoven. Das Publikum ist eingeladen, Fragen zu stellen.

 

Flyer
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Autor: Eva Neumer