In der „praktischen Studienzeit“ haben Sie Gelegenheit, bei einer geeigneten Stelle verschiedene Arbeitsfelder für Jurist_innen kennenzulernen. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung macht dazu Vorgaben. Wichtige Hinweise zum Praktikum hat das Landesjustizprüfungsamt herausgegeben, unter anderem zur Anerkennung bereits geleisteter Praktika oder zur Anrechnung von Ausbildungszeiten.

Wissenswertes zum Praktikum

 

§ 19 SächsJAPO gibt den Rahmen für praktische Studienzeiten während des rechtswissenschaftlichen Studiums vor. Um zur Ersten Juristischen Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie insgesamt eine Zeit von 90 Tagen praktischer Studienzeit nachweisen.

Bitte beachten Sie:

  • Die praktische Studienzeit kann bei einer einzigen Stelle abgeleistet werden.
  • Bei der Berechnung der 90 Tage zählen die Samstage, die Sonntage und die Feiertage mit.
  • Sie können die praktische Studienzeit erst nach Vorlesungsschluss des zweiten Semesters ableisten.
  • Anerkannt werden nur Praktika, die in der vorlesungsfreien Zeit absolviert wurden.

 

Arbeiten im In- oder Ausland

Sie können Ihre Praktika in Justiz oder Verwaltung, bei Rechtsanwält:innen oder Notar:innen sowie in anderen geeigneten Stellen machen. Dabei ist es egal, ob diese im In- oder Ausland sind. Das Landesjustizprüfungsamt bestimmt die Anforderungen, denen geeignete Praktikumsstellen genügen müssen. Beachten Sie dazu bitte auch die Infobox auf dieser Seite.

 

Ausbildung kann Praktikum ersetzen

Die praktische Studienzeit kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Studierenden eine Ausbildung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst erfolgreich abgeschlossen haben. Alternativ wird auch eine Ausbildung in der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Allgemeine Verwaltung“ mit dem fachlichen Schwerpunkt „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ anerkannt. Überdies gilt das bei erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung in einem sonstigen juristischen Berufszweig, wenn die erworbenen Kenntnisse denjenigen vergleichbar sind, die während der praktischen Studienzeit in den jeweiligen Rechtsgebieten vermittelt werden. Über den Antrag entscheidet das Landesjustizprüfungsamt.

Gruppenpraktika

Die praktische Studienzeit können Sie auch im Rahmen eines Gruppenpraktikums zusammen mit anderen Studierenden bei einer/einem Richter:in oder Staatsanwält:in ableisten.

GRUPPENPRAKTIKA TERMINE Sommersemester 2024
PDF 29 KB

Für weitere Informationen beachten Sie bitte die Hinweise des Landesjustizprüfungsamts zu den praktischen Studienzeiten.

 

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Das Bild zeigt Studierende der Juritenfakultät im Gespräch, Foto: Christian Hüller
Foto: Christian Hüller

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