Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Informationen zu diesem Schwerpunktbereich zusammengefasst. Ergänzend sind im Curriculum die Pflicht- und Wahlveranstaltungen mit den geplanten Semesterwochenstunden (SWS) aufgeführt.

Vorstellung des Schwerpunktbereichs

Der Schwerpunktbereich 1 soll interessierten Studierenden die Möglichkeit bieten, vertiefte Kenntnisse in den Grundlagen des Rechts zu erwerben. Zu den Grundlagen des Rechts zäh­len neben der Rechtsgeschichte die Rechtsphilosophie und das kirchliche Recht. Dabei konzentriert sich der Schwerpunktbereich 1 in seinen Pflichtfächern auf die Rechtsgeschichte und die Rechtsphilosophie und bietet Veranstaltungen zu den anderen Fachgebieten als Wahlfächer an.

Modernes Recht ist durch Vielschichtigkeit, Internationalisierung und schnellen Wandel ge­kennzeichnet. Detailwissen veraltet schnell. Gefragt ist stattdessen die Fähigkeit, übergrei­fende Bezüge herzustellen, Zugänge zu Nachbarwissenschaften (insbesondere: Geschichte, Philosophie und Ökonomie) zu finden und eine Methodik der schnellen Einarbeitung zu be­herrschen. Das Studium des Schwerpunktbereichs 1 schult diese Kompetenzen. Es vermittelt Schlüsselqualifikationen, auf die der Arbeitsmarkt immer größeren Wert legt.

Curriculum

Veranstaltung

SWS

I. Pflichtfächer (§ 26 Absatz 2 StudO)

Rechtsgeschichte der Neuzeit

2

Rechtsphilosophie der Neuzeit

2

Rechtssoziologie

2

II. Katalog-Wahlfächer (§ 26 Absatz 4 StudO)

Europäische Rechtsgeschichte (z.B. Römisches Recht, mittelalterliche Rechtsgeschichte)

2

eändert in „Systematische Rechtsphilosophie und Methodik (z.B. Eigentums --, Staatsbegründung, Strafrechtsphilosophie (auch Schwerpunktbereich 6), Recht und Politik, Methodenlehre)“,

2

Geschichte und Theorie des Verfassungsstaates (auch Schwerpunktbereich 2)

2

Religion und Recht (Kirchenrecht, Staatskirchenrecht, kirchliche Rechtsgeschichte (auch Schwerpunktbereich 2)

2

Lehrveranstaltungen zur vergleichenden Rechtswissenschaft (auch Schwerpunktbereich 3 und 6)

2

Europäischer Menschenrechtsschutz – EMRK oder Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz (auch Schwerpunktbereich 4, 6, 7)

2