Vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig zu den im Grund- und Hauptstudium zu erbringenden Leistungen anzumelden. Erbrachte Leistungen ohne Anmeldung werden nicht bewertet. Zu welchen Leistungen Sie sich anmelden müssen, innerhalb welcher Fristen und wie das Anmelden funktioniert erfahren Sie hier.

Bitte beachten Sie
Informationen über die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie hier.

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Foto: Colourbox

Klausur- und Übungstermine mit Einschreibefristen

Alle Termine für die Klausuren, der Hausarbeiten für Anfangende und für die Übungen für Fortgeschrittene inkl. der jeweiligen Einschreibungsfristen, auch der Arbeitsgemeinschaften, finden Sie hier: https://www.jura.uni-leipzig.de/studium/vorlesungsverzeichnisse

 

Pflichtanmeldungen im Grundstudium

Im Grundstudium müssen die im Folgenden aufgeführten Anmeldungen durch Sie vorgenommen werden.
Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung über AlmaWeb. Die entsprechenden Fristen sind dort hinterlegt. Eine Übersicht aller Prüfungstermine und Fristen finden Sie zudem im ersten Abschnitt dieser Seite. Klickanleitungen für die Bedienung von AlmaWeb finden Sie hier.

Hinweis zur Wiederholungsfrist gem. § 14 PrüfO

 

Jede Teilleistung zur Zwischenprüfung kann innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden (erster Wiederholungsversuch). Die Jahresfrist beginnt mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Teilleistung als endgültig nicht bestanden. Eine zweite Wiederholung einer Teilleistung ist nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich.

Beachten Sie unbedingt die Prüfungsordnung

Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften erfolgt unmittelbar zu Beginn des Semesters. Für jeden Studierenden ist in den Fachbereichen Öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht ein Platz in einer Arbeitsgemeinschaft sichergestellt. Dafür stehen pro Fachbereich ausreichend AGs mit einer begrenzten Teilnehmerzahl zu unterschiedlichen Zeiten zur Verfügung. Nur mit erfolgter Anmeldung hat der:die Studierende ein Anrecht auf die Teilnahme, einen Sitzplatz und das Lehrmaterial, bezogen auf die ausgewählte AG. Alle AG Leiter:innen sind angehalten, nicht angemeldete Studierende zum Verlassen der Arbeitsgemeinschaft aufzufordern. Bei bereits vollständig belegten Arbeitsgemeinschaften muss auf noch freie AG Plätze ausgewichen werden. Ein Anspruch auf Wunschzeiten besteht nicht.

Um an einer Pflichtfachvorlesung teilnehmen zu können, ist die vorherige Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung zu einer Pflichtfachvorlesung erfolgt automatisch immer die Anmeldung zur jeweiligen Abschlussklausur. Wenn Sie an einer Abschlussklausur nicht teilnehmen möchten, muss eine Abmeldung durch Sie aktiv vorgenommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass eine Abmeldung von einzelnen Prüfungen nicht möglich ist, sondern ausschließlich nur die Abmeldung von der gesamten Veranstaltung.

Erbrachte Leistungen ohne Anmeldung werden nicht bewertet. Klausuranmeldungen ohne Leistungserbringung werden mit 0 Punkten bewertet. Ausnahme: Zum Beispiel Krankheitsfälle/Krankenschein mit fristgerechter Abgabe innerhalb von 3 Tagen ausschließlich im Studienbüro (siehe hierzu § 8 der Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft).

Studierende, die vor dem Wintersemester 2015/16 immatrikuliert wurden oder sich im Sommersemester 2020 im 11. (oder einem höheren) Fachsemester befinden, müssen sich innerhalb der Frist im Studienbüro, Raum 4.02 in der Burgstraße 27, anmelden.

 

Mehr Informationen zu Prüfungsunfähigkeit und Nachteilsausgleich

Die Wiederholung der Abschlussklausur wird im gleichen Semester wie die erste Abschlussklausur angeboten. Daran dürfen nur die Studierenden teilnehmen, die die Prüfung im ersten Termin nicht bestanden haben oder die ihre Prüfungsunfähigkeit nachgewiesen haben. Wurde die Prüfung bereits im ersten Termin bestanden, besteht keine Möglichkeit mehr zur Wiederholung bzw. Verbesserung. Um an der Wiederholungsklausur teilnehmen zu können, müssen Sie sich zwingend innerhalb der Fristen anmelden. Eine automatische Anmeldung erfolgt nicht!

Erbrachte Leistungen ohne Anmeldung werden nicht bewertet. Klausuranmeldungen ohne Leistungserbringung werden mit 0 Punkten bewertet. Ausnahme: Zum Beispiel Krankheitsfälle/Krankenschein mit fristgerechter Abgabe innerhalb von 3 Tagen ausschließlich im Studienbüro (siehe hierzu § 8 der Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft).

Mehr Informationen zu Prüfungsunfähigkeit und Nachteilsausgleich

Da im Semester mehrere Grundlagenfächer angeboten werden, können auch mehrere ausgewählt und besucht werden. Dazu ist die vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Mit der Anmeldung zu einem Grundlagenfach erfolgt automatisch immer die Anmeldung zur jeweiligen Abschlussklausur. Wenn Sie an einer Abschlussklausur nicht teilnehmen möchten, muss eine Abmeldung durch Sie aktiv vorgenommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass eine Abmeldung von einzelnen Prüfungen nicht möglich ist, sondern ausschließlich nur die Abmeldung von der gesamten Veranstaltung.

Erbrachte Leistungen ohne Anmeldung werden nicht bewertet. Klausuranmeldungen ohne Leistungserbringung werden mit 0 Punkten bewertet. Ausnahme: Zum Beispiel Krankheitsfälle/Krankenschein mit fristgerechter Abgabe innerhalb von 3 Tagen ausschließlich im Studienbüro (siehe hierzu § 8 der Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft).

Mehr Informationen zu Prüfungsunfähigkeit und Nachteilsausgleich

Um an einer Hausarbeit für Anfangende in den Fachbereichen Öffentliches Recht, Zivilrecht oder Strafrecht teilnehmen zu können, ist die vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Wenn Sie die Hausarbeit nicht abgeben möchten, muss innerhalb der angegebenen Fristen eine aktive Abmeldung durch Sie vorgenommen werden. Da die Teilnehmerzahl in den jeweiligen Fachbereichen begrenzt ist, besteht kein Anspruch auf eine Fachbereichswahl. Ist die Teilnehmerzahl in einem der Fachbereiche erreicht, muss auf einen anderen ausgewichen werden. Zu beachten ist, dass immer nur eine Anmeldung möglich ist; d. h., Sie können sich nicht für alle drei Hausarbeiten anmelden sondern müssen eine auswählen.

Erbrachte Leistungen ohne Anmeldung können nicht bewertet werden. Anmeldungen zur Hausarbeit ohne Leistungserbringung werden mit 0 Punkten
bewertet; Ausnahme: Zum Beispiel längere Krankheitsfälle/Bescheinigung durch den Arzt. Diese kann ausschließlich im Studienbüro abgegeben werden (siehe hierzu § 8 der Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft).

Mehr Informationen zu Prüfungsunfähigkeit und Nachteilsausgleich

Pflichtanmeldungen im Hauptstudium

Im Hauptstudium müssen Sie die im Folgenden aufgeführten Anmeldungen vornehmen. Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung über AlmaWeb. Die entsprechenden Fristen dazu sind dort hinterlegt. Eine Übersicht aller Prüfungstermine und Fristen finden Sie zudem im ersten Abschnitt dieser Seite. Klickanleitungen für die Bedienung von AlmaWeb finden Sie hier.

Studierende, die vor dem Wintersemester 2015/16 oder ab dem Wintersemester 2015/16 in ein höheres als das erste Fachsemester immatrikuliert wurden, müssen sich für die Übung für Fortgeschrittene und die Pflichveranstaltungen nicht anmelden. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Übungen müssen Sie durch Vorlage der Bescheinigungen zu den Zwischenprüfungsleistungen und zum Grundlagenschein nachweisen; diese Nachweise werden an die jeweils erste Übungsleistung angeheftet. Die Teilnahme an den Pflichtvorlesungen weisen Sie beim Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung mit Datenkontrollblättern/Belegbögen nach. Diese finden Sie in der Burgstr. 27 im 4. OG, rechts neben der Tür im Regal.

Bei den Übungen für Fortgeschrittene müssen Sie sich für jede Übungsleistung einzeln anmelden, also separat für die jeweilige Klausur und die Hausarbeit. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist dafür keine zwingende Voraussetzung, wird aber dennoch empfohlen, damit die Übung auf der Liste der von Ihnen besuchten Veranstaltungen erscheint. 


Weitere Hinweise zur Anmeldung für die Übungen
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Ohne Anmeldung erbrachte Leistungen werden nicht bewertet. Sind Sie angemeldet, erbringen jedoch keine Leistung, wird die Klausur oder Hausarbeit mit null Punkten bewertet. Ausnahme: z.B. Krankheitsfälle/Krankenschein mit fristgerechter Abgabe innerhalb von 3 Werktagen im Studienbüro.

Mehr Informationen zu Prüfungsunfähigkeit und Nachteilsausgleich

Sie müssen sich außerdem zu allen Pflichtvorlesungen ab dem 4. Fachsemester (ohne Prüfungsleistung) anmelden. Dies ist für die Leistungsübersicht erforderlich, die wiederum später als Nachweis zur Anmeldung für die staatliche Pflichtfachprüfung notwendig ist.

Beweispflicht und Fristversäumnis

Es gilt das Prinzip der eigenverantwortlichen Anmeldeüberprüfung: Studierende haben selbst zu prüfen, ob ihre Anmeldung erfolgreich war, und die erforderlichen Nachweisdokumente zu erstellen (Ausdruck des Anmeldestatus). Für alle An- und Abmeldungen erhalten Sie eine Bestätigungsmail über AlmaWeb.

Scheitert ein Anmeldeversuch und gelingt die Anmeldung auch bei weiteren Versuchen nicht, haben die betroffenen Studierenden den Sachverhalt ausschließlich den Mitarbeiter_innen des Studienbüros durch E-Mail anzuzeigen. Die Anzeige muss vor dem Ablauf der Anmeldefrist beim Studienbüro eingehen; dafür ist der Zeitpunkt des Eingangs der Nachricht auf dem E-Mail-Server der Universität maßgeblich. Nach der Anzeige müssen Sie im Studienbüro unverzüglich den Sachverhalt vortragen, bei dem es zum Scheitern der Anmeldung kam.

Beim Versäumnis einer Frist bleibt Ihnen als einzige Möglichkeit ein formloser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Anmeldefrist. In diesem müssen Sie gem. § 32 VwVfG – nach Möglichkeit mit entsprechenden Nachweisen – glaubhaft machen, dass Sie die Anmeldefrist „ohne Verschulden“ versäumt haben, das heißt aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben.

Zuständigkeiten

  • Geht es um Leistungen der Zwischenprüfung, so ist der Antrag beim Prüfungsausschuss für den Studiengang Rechtswissenschaft, zu Händen des_der Vorsitzenden einzureichen; Sie können ihn persönlich zu den Sprechzeiten im Sekretariat des Lehrstuhls abgeben, per Post oder gerne auch per E-Mail senden.
  • Geht es um Leistungen im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene, so ist der Antrag beim dem/der Übungsleiter:in einzureichen.

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