Ziel des Studiums der Rechtswissenschaften ist das erfolgreiche Ablegen der „Ersten Juristischen Prüfung“ (vormals "Erstes Staatsexamen"). Die „Erste Juristische Prüfung“ gliedert sich in zwei Teile: Die staatliche Pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung andererseits.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Eine Studentin schreit eine Klausur, Foto: Colourbox
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Die Erste Juristische Prüfung ist bestanden, wenn beide Teile bestanden sind, wobei die Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Pflichtfachprüfung mit 70 Prozent und die Prüfungsgesamtnote der universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 Prozent in die Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung einfließen. 

Die Erste Juristische Prüfung ist gleichzeitig die Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar:in.

Die Juristenfakultät verleiht Ihnen auf Antrag den Hochschulgrad des „Diplom-Juristen“ oder der „Diplom-Juristin“ („Dipl.-Jur. Univ.“).
Die schriftlichen Unterlagen können Sie im Studienbüro einreichen.

Antrag
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