Auf einen Blick
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Studienrichtung
Rechtswissenschaft -
Studientyp
weiterführend -
Abschluss
Master of Laws -
Lehrsprache
Deutsch -
Studienform
Vollzeit -
Studienbeginn
Sommersemester -
Zulassungsbeschränkung
zulassungsfrei -
Regelstudienzeit
4 Semester
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Leistungspunkte
120
Zugangsvoraussetzungen
Zum Studium wird zugelassen:
- wer die Erste Juristische Staatsprüfung bestanden oder einen berufsqualifizierenden juristischen Hochschulabschluss eines Staates der Europäischen Union oder des EWR nach einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit erworben hat
- wer einen zu Satz 1 gleichwertigen berufsqualifizierenden juristischen Abschluss an einer sonstigen ausländischen juristischen Fakultät nach mindestens vierjähriger Regelstudienzeit erworben hat und begründete Gutachten von zwei zur selbstständigen Lehre an der genannten Fakultät berechtigten Hochschullehrern vorlegt, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber nach seiner Note zu den besten 30 % der Absolventen desselben Prüfungsjahrganges zählt und für das Studium nach dieser Studienordnung uneingeschränkt geeignet ist. Über die Gleichwertigkeit gemäß Satz 1 entscheidet der Prüfungsausschuss.
- wer an einer Hochschule im In- oder Ausland einen juristischen berufsqualifizierenden Abschluss nach mindestens dreijähriger Regelstudienzeit erworben hat, begründete Gutachten von zwei zur selbständigen Lehre an der genannten Fakultät berechtigten Hochschullehrern vorlegt, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber nach seiner Note zu den besten 30 % der Absolventen desselben Prüfungsjahrganges zählt und für das Studium nach dieser Studienordnung uneingeschränkt geeignet ist sowie eine von der Juristenfakultät abgenommene Eignungsfeststellungsprüfung bestanden hat. Einzelheiten bestimmt die Eignungsfeststellungsordnung für diesen Masterstudiengang. Von der Eignungsfeststellungsprüfung wird befreit, wer eine gleichwertige Prüfung einer juristischen Fakultät im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit Erfolg abgelegt hat. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Sprachkenntnisse, die für die erfolgreiche Durchführung des Auslandsstudiums erforderlich sind, sind nicht Zulassungsvoraussetzung. Sprachkenntnisse, welche von der Universität verlangt werden, an der das Auslandsstudium durchgeführt wird, bleiben hiervon unberührt. Dies gilt auch für die Durchführung des Auslandsstudiums an der Universität Leipzig.
Inhalte
Der Studiengang soll deutschen und ausländischen Studierenden, die ein juristisches Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben, einen vertieften wissenschaftlichen Einblick in die Praxis des europäischen Privatrechtsverkehrs, insbesondere in die Privatrechtsordnungen anderer europäischer Staaten als des Staates, in dem der berufsqualifizierende juristische Abschluss erworben wurde geben. Weitere Bereiche sind die europäische Rechtsvereinheitlichung, das Kollisionsrecht und das Europäische Prozessrecht.
Der Studiengang gliedert sich in zehn verschiedene Module, welche grundsätzlich innerhalb einer Regelstudienzeit von vier Semestern abzulegen sind und jeweils mit einer Modulprüfung abgeschlossen werden. Welche Module im Einzelnen zu absolvieren sind, hängt davon ab, ob das grundständige Studium in Deutschland oder im Ausland absolviert wurde. Näheres ist der Prüfungsordnung zu entnehmen. Darüber hinaus ist im dritten und vierten Semester eine Masterarbeit anzufertigen.
Das im Rahmen der zehn Module zu absolvierende Auslandsstudium absolvieren Studierende mit grundständigem Studium in Deutschland im europäischen oder außereuropäischen Ausland, Studierende mit grundständigem Studium im Ausland an der Universität Leipzig. Vor Antritt des Auslandsstudiums sollten sich die Studierenden vergewissern, dass die ins Auge gefassten Module im Ausland den Vorgaben der Studienordnung entsprechen.
Bewerbung
Studienbeginn: Sommersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): nein
Bewerbungsfrist: 01.12.-15.03.
Bewerbungsportal: AlmaWeb
Beachten Sie unbedingt unsere weiteren Informationen auf den Seiten "Online-Bewerbung" und "Bewerbung für ein Masterstudium".
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite "International".
Studienangebot im Wintersemester: 2. FS und 4. FS - jeweils zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 3. FS - zulassungsfrei
Bewerbungsfrist: 02.05.-15.09. für Wintersemester; 01.12.-15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Anrechnungsbescheid
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite "Bewerbung für höhere Fachsemester".
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite "International".
Internationalität
Zweisemestriger Studienaufenthalt an ausländischen Partnerhochschulen