Hier erhalten Sie eine kurze Übersicht über das Schwerpunktbereichsstudium im SPB 5: Bank- und Kapitalmarktrecht.
Was Sie erwartet
Ein stabiles und funktionstüchtiges Finanzsystem ist in einer über nationale Grenzen hinaus tief ineinander verwundenen Weltwirtschaftsordnung unabdingbar. Durch die Globalisierung der Finanzströme hat sich daher kaum ein Rechtsgebiet so stetig verändert wie das Bank- und Kapitalmarktrecht.
Im Schwerpunktbereich Bank und Kapitalmarktrecht tauchen Sie in die Tiefen des deutschen und internationalen Finanzsystems ein und lernen die entscheidenden rechtlichen Mechanismen kennen.
Wir vermitteln den wirtschaftsrechtlich interessierten Studierenden vertiefte Kenntnisse des Bank- und Kapitalmarktrechtes. Gleichzeitig bieten wir Ihnen eine beruforientierte Ausbildung. Daher stehen die praxisbezogene Vermittlung der materiellen Rechtsgrundlagen des Bank- und Kapitalmarktrechtes, sowie aktuelle Rechtsentwicklungen und zivilprozessuale Besonderheiten im Mittelpunkt der universitären Ausbildung.
Betreuung
Den Schwerpunktbereich Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen Professor Dr. Lutz Haertlein (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht) sowie die Lehrstuhlvertreterin PD Dr. Elke Heinrich-Pendl (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht).
Ausführliche Informationen finden Sie hier