Haben Sie Interesse an einer Promotion? Hier informieren wir Sie über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer Promotion an unserer Professur.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Doktorhut, Papierrolle und Buch.
Foto: Colourbox

Voraussetzungen

Prüfen Sie zunächst, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für eine Promotion an der Juristenfakultät der Universität Leipzig erfüllen. Diese finden Sie in § 2 der Promotionsordnung (PromO). Die PromO sowie eine kurze Zusammenfassung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite der Juristenfakultät

Bewerbung

Wenn Sie sich als Doktorandin oder Doktorand bewerben möchten, übersenden Sie sodann bitte per Post Ihren tabellarischen Lebenslauf, eine Kopie des Studienabschlusses sowie eine kurze Beschreibung, zu welcher Thematik die Promotion angestrebt wird. Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie eine Antwort, ob eine grundsätzliche Betreuung der Arbeit möglich ist. Gegebenenfalls erfolgt die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Um die Arbeitsweise und fachliche Eignung beurteilen zu können, werden die Bewerber im weiteren Verlauf i.d.R. zur Teilnahme an einem Seminar eingeladen. Dieses dient als zentrales Entscheidungskriterium für die spätere Annahme als Doktorandin oder Doktorand.

Teilnahme an einem Seminar

Bevor Sie die Zusage als Doktorandin oder Doktorand erhalten, möchten wir uns zunächst ein Bild über Ihre Arbeitsweise und fachliche Eignung machen. Zu diesem Zweck werden Sie eingeladen, an einem der regelmäßigen Seminare der Professur teilzunehmen. Im Rahmen des Seminars fertigen Sie eine Seminararbeit zu einem einschlägigen Thema an und stellen diese anschließend den Seminarteilnehmern in einem Kurzreferat vor. Sollten Sie bereits einschlägige Kenntnisse in dem Gebiet Ihrer angestrebten Promotion haben oder können Sie bereits auf absolvierte Seminare oder Ähnliches in dem Rechtsgebiet Ihrer Promotion verweisen, kann in Einzelfällen von der Teilnahme an einem Seminar abgesehen werden.

Erstellen eines Exposés

Um die Erstellung eines Exposés bitten wir Sie i.d.R. erst nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch. Das Exposé soll das Promotionsvorhaben in inhaltlicher und methodischer Hinsicht umreißen. Anhand des Exposés wird geprüft, ob Ihre Arbeit von uns betreut werden kann.

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