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Im Sommersemester 2023 bietet Frau Prof. Dr. Cordula Meckenstock ein zweitägiges englischsprachiges Seminar zu den weltweiten rechtlichen Regelungen des Antikorruptionsstrafrecht an. Es kann im Rahmen des Seminar auch ein Sprachschein erworben werden. Anmeldefrist ist nochmal verlängert worden; neue Anmeldefrist ist der 31. März 2023.

Zeit und Ort: Blockveranstaltung am 3. und 4. April 2023

Teilnehmerkreis: Interessierte Studierende der Schwerpunktbereiche 3, 6, 8 und 9 ab dem 3. Semester

Inhalt: Das zweitägige englischsprachige Seminar liefert zunächst einen Überblick über die einschlägigen weltweiten rechtlichen Regelungen zum Thema Antikorruptionsstrafrecht. Dazu gehören das OECD-Übereinkommen über die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, der U.S.-amerikanische Foreign Corrupt Practices Act, der britische UK Bribery Act sowie die einschlägigen StGB- und OWiG-Regelungen. Nach Vorstellung der letzten großen pressewirksamen Korruptions-Fälle wird die praktische Arbeit einer Compliance Organisation in einem international tätigen Unternehmen vorgestellt. Das Seminar mündet in einer interaktiven Fallstudie vor dem Hintergrund des bis dahin Erarbeiteten.

Ein englischer Sprachschein kann bei Teilnahme an der Veranstaltung sowie Bestehen einer Prüfungsleistung erworben werden. 

Des Weiteren kann ein Teilnahmeschein für folgende Schwerpunktbereiche erworben werden: • Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr (SPB 3) • Kriminalwissenschaften (SPB 6) • Rechtsberatung – Rechtsgestaltung – Rechtsdurchsetzung (SPB 8) • Unternehmensrecht (SPB 9)

Studierende, die einen Sprachschein und/oder einen Schwerpunktbereichs-Teilnahmeschein im Rahmen der Veranstaltung erwerben wollen, werden gebeten, sich bis zum 31. März 2023 (!) bei Prof. Dr. Cordula Meckenstock (cmeckenstock@posteo.de)  anzumelden. 

Den Teilnehmern wird im Vorfeld eine Literaturliste per EMail übersandt.