AM 01. UND 02. Juni 2023 IN BERLIN

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Photo by Markus Spiske on Unsplash

Das „Berliner Kolloquium zum Datenrecht“ widmet sich dem noch in Entstehung befindlichen Rechtsbereich des „Datenrechts“. Im Fokus stehen dabei insbesondere rechtliche Fragestellungen zu Datenschutz und Data Governance, Rechtsgeschäften mit und über Daten sowie der Bedeutung von Daten im und für den Wettbewerb. Das Berliner Kolloquium zum Datenrecht ist als offenes Angebot ausgestaltet und richtet sich insbesondere an Doktorand:innen mit thematisch einschlägigen Promotionsvorhaben im deutschsprachigen D-A-CH-Raum sowie interessiertes Fachpublikum aus Wissenschaft, Praxis und Politik.

Gegenstand

In der digitalen Ökonomie sind Daten die zentralen Wertschöpfungsfaktoren und Grundlage neuartiger, innovativer Geschäftsmodelle. Aus dieser herausragenden Bedeutung von Daten und ihrer Verarbeitung erwachsen erhebliche (Innovations-)Chancen sowie zugleich rechtlich relevante Gefahren und Risiken. Dabei enden die rechtlichen Herausforderungen keinesfalls beim Datenschutz. In Ansehung der ökonomischen Relevanz gerade auch nicht-personenbezogenen Daten stellen sich wegweisende (Grundsatz-)Fragen. Internet of Things (IoT)-Geräte (z.B. selbstfahrende Autos, Wearables oder Industriemaschinen) erheben, speichern und analysieren mittels Sensoren Daten in großem Umfang automatisiert. Damit sind Rechtsfragen im Daten-, Vertrags- und Wettbewerbsrecht angesprochen, die in besonderem Maße einen nachhaltigen Diskurs innerhalb der und durch die Rechtswissenschaft erfordern.

Das „Berliner Kolloquium zum Datenrecht“ richtet sich an Doktorand:innen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum in allen Phasen ihres Promotionsvorhabens sowie an Praxis- und Politikvertreter:innen mit Bezug zu datenrechtlichen Fragestellungen. Übergreifendes Ziel der Veranstaltung ist es, den Austausch innerhalb der Wissenschaft sowie zwischen Wissenschaft und Praxis über das Datenrecht zu fördern und zu vertiefen sowie zur Vernetzung zwischen und innerhalb der angesprochenen Zielgruppen beizutragen. Den Doktorand:innen wird eine Plattform gegeben, ihre Forschungsthemen einschließlich ihrer Thesen und Vorschläge einem größeren, fachkundigen Publikum vor- und sodann zur Diskussion zu stellen. Eingerahmt und begleitet werden diese wissenschaftlichen Fachvorträge durch Impulse von Vertreter:innen aus der Politik sowie der anwaltlicher und behördlichen Praxis. Der sich anschließende Austausch zwischen Wissenschaftler:innen, Praxis- und Politikvertreter:innen im Anschluss an die jeweiligen Vorträge soll nicht nur den vortragenden Doktorand:innen wertvolle Rückmeldung(en) und unter Umständen neue Forschungsideen und -erkenntnisse vermitteln, sondern auch den übrigen Teilnehmenden tiefere Einblicke und Querverweise in die themengebenden Rechtsbereiche geben und Räume zu einer nachhaltigen Vernetzung eröffnen.

Ablauf

  • Donnerstag, 01.06.2023:
19:00

Abendessen und Kennenlernen

Dinner-Speech

  • Freitag, 02.06.2023:
9:00 – 9:15 Begrüßung durch die Veranstalter:innen
9:15 – 10:15 Session I: „Aktuelle Entwicklungen im Datenrecht“
10:15 – 10:45 Kaffeepause
10:45 – 11:45 Session II: „Daten im Medizinsektor“
11:45 – 12:45 Gesprächsrunde zur Promotion
12:45 – 13:45 Gemeinsames Mittagessen
13:45 – 14:45 Session III: „Aktuelle Fragen im Datenschutzrecht“
14:45 – 15:15 Kaffeepause
15:15 – 16:30 Session IV: „KI und Datenschutz“
16:30 – 17:15 Kaffeepause
17:15 – 18:15 Kamingespräch

Veranstaltende

Das Kolloquium wird ausgerichtet und organisiert von Professor Dr. Boris Paal, M.Jur. (Oxford), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Informationsrecht, Daten- und Medienrecht sowie Direktor des Instituts für Medien- und Datenrecht sowie Digitalisierung, Professor Dr. Moritz Hennemann, M.Jur. (Oxford), Inhaber des Lehrstuhls für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht sowie Leiter der Forschungsstelle für Rechtsfragen der Digitalisierung (FREDI), Universität Passau, und Juniorprofessorin Dr. Lea Katharina Kumkar, Inhaberin der Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsfragen der Digitalisierung, Universität Trier.

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