Das Institut für Energie- und Regulierungsrecht an der Universität Leipzig befasst sich mit allen Rechtsfragen, die sich als Folge der wettbewerblichen Öffnung der Energie- und Telekommunikationsmärkte in der Europäischen Union und der Umstrukturierung der Energiewirtschaft in eine postfossil geprägte Ära („Energiewende“) ergeben. Forschungsschwerpunkt sind das deutsche und europäische Planungs- und Regulierungsrecht der Netzwirtschaften, das Energieeffizienz- und Energieumweltrecht, das Energievertrags- und Verbraucherschutzrecht sowie das Energiekartellrecht als Teil des allgemeinen Wettbewerbsrechts. Das Telekommunikations-, Eisenbahnregulierungs- sowie das Wasserwirtschaftsrecht bilden weitere Tätigkeitsschwerpunkte.

Das Institut der Universität Leipzig kooperiert mit dem Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V.