Am 7. November 2025 wurde durch die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur im Deutschen Bundestag das Fachgespräch „Gold um jeden Preis – Das systematische Zwangsdoping in der DDR und seine Folgen für die Betroffenen" ausgerichtet, an dem Prof. Dr. Hubertus Gersdorf als Vorsitzender der Ethik-Kommission des Landessportbundes Thüringen teilnahm.
In seiner Stellungnahme legt Professor Gersdorf dar, warum Opfer des DDR-Zwangsdopings verfassungsrechtlich denselben Entschädigungsanspruch haben müssen wie politisch Verfolgte: Beide Formen stellen gleichermaßen Verstöße gegen die Menschenwürde dar. Eine unterschiedliche Behandlung sei mit Art. 3 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar.
Er kritisiert, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom März 2024 zwar den Menschenwürdeverstoß durch DDR-Zwangsdoping anerkannt habe, die verfassungsrechtlichen Konsequenzen für die Auslegung des Verwaltungsrehabilitierungsgesetzes jedoch nicht gezogen habe, und fordert eine gesetzgeberische Klarstellung über eine Neufassung des § 1 Abs. 2 VwRehaG.