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Prof. Dr. Hubertus Gersdorf nahm am 7. November 2025 am Fachgespräch „Gold um jeden Preis" im Deutschen Bundestag teil und legte eine verfassungsrechtliche Stellungnahme vor, in der er darlegt, warum Opfer des DDR-Zwangsdopings denselben Entschädigungsanspruch haben müssen wie politisch Verfolgte.

Am 7. November 2025 wurde durch die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur im Deutschen Bundestag das Fachgespräch „Gold um jeden Preis – Das systematische Zwangsdoping in der DDR und seine Folgen für die Betroffenen" ausgerichtet, an dem Prof. Dr. Hubertus Gersdorf als Vorsitzender der Ethik-Kommission des Landessportbundes Thüringen teilnahm.​​

In seiner Stellungnahme legt Professor Gersdorf dar, warum Opfer des DDR-Zwangsdopings verfassungsrechtlich denselben Entschädigungsanspruch haben müssen wie politisch Verfolgte: Beide Formen stellen gleichermaßen Verstöße gegen die Menschenwürde dar. Eine unterschiedliche Behandlung sei mit Art. 3 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar. ​

Er kritisiert, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom März 2024 zwar den Menschenwürdeverstoß durch DDR-Zwangsdoping anerkannt habe, die verfassungsrechtlichen Konsequenzen für die Auslegung des Verwaltungsrehabilitierungsgesetzes jedoch nicht gezogen habe, und fordert eine gesetzgeberische Klarstellung über eine Neufassung des § 1 Abs. 2 VwRehaG.