Nachricht vom

Stand von Gesetzessammlungen

Liebe Studierende,

uns haben in der letzten Zeit im Hinblick auf die Prüfungsklausur im SPB 7 vermehrt Anfragen zur Aktualität von Gesetzessammlungen erreicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zur Relevanz konkreter Normen für die Klausurbearbeitung nicht äußern können. Sie können sich aber sicher sein, dass uns die Stände der als Hilfsmittel zugelassenen Gesetzessammlungen bekannt sind. Normen, die dort nicht bzw. nicht in der aktuellsten Fassung enthalten, aber für die Klausurbearbeitung von Bedeutung sind, werden wir gegebenenfalls mit dem Sachverhalt abdrucken.

Wir wünschen Ihnen eine produktive Vorbereitung und dann viel Erfolg bei der Klausur!

Ihr Lehrstuhl-Team